Pfalz-Ticker Discounter und Supermärkte sollen Elektroschrott annehmen

Verbraucher sollen ihre alten Mobiltelefone, Taschenlampen oder elektrischen Zahnbürsten künftig auch im Lebensmittelhandel zurü
Verbraucher sollen ihre alten Mobiltelefone, Taschenlampen oder elektrischen Zahnbürsten künftig auch im Lebensmittelhandel zurückgeben können.

Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch in Discountern und Supermärkten abgeben können. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen. „Damit wird es deutlich leichter, im Alltag kleinere Elektro-Altgeräte zurückzubringen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, in Kraft treten sollen die Regeln erst 2022.

Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter soll das Recht auf Rückgabe nicht davon abhängen, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Die Geschäfte müssen den ausgedienten Taschenrechner oder die Powerbank auf jeden Fall annehmen – auch, wenn sie anderswo gekauft wurden. Für größere Geräte soll gelten, dass Kunden sich ein neues kaufen müssen, um das alte abzugeben - etwa, wenn ein Supermarkt im Rahmen einer Aktion Fernseher anbietet.

Auch auf Online-Händler kommen neue Pflichten zu: „Da müssen die Händler künftig Elektroaltgeräte kostenlos unkompliziert zurücknehmen und recyceln“, sagte Schulze der dpa. „Künftig dürfen große Händler, ob online oder offline, Elektrogeräte nicht mehr verkaufen, wenn sie sie nicht auch zurücknehmen.“ Zudem ist geplant, dass die Online-Verkäufer das Angebot, ein Altgerät mitzunehmen, auch aktiv machen müssen. Online-Marktplätze sollen prüfen müssen, ob die bei ihnen vertretenen Anbieter sich auch am Recycling-System beteiligen.

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