Rheinland-Pfalz Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche werden weiter gelockert

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Kinder und Jugendliche bekommen in Rheinland-Pfalz mehr Freiheiten bei den Corona-Regeln. Die aktuell geltende Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen in Warnstufe 1 wird im Bereich des Amateur- und Freizeitsports für Kinder und Jugendliche übergangsweise auch in den Warnstufen 2 und 3 nicht weiter eingeschränkt.

Bei Aktivitäten in einer Gruppe, die aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können also immer bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und darüber hinaus eine unbegrenzte Anzahl an genesenen, geimpften oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen – unabhängig von der Warnstufe. Gleichgestellte Personengruppen sind Kinder bis einschließlich elf Jahren. Zudem entfällt für Veranstaltungen im Freien die bislang geltende Vorausbuchungspflicht.

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Die neuen Regeln gelten für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des außerschulischen Musik- und Kunstunterrichts sowie für Angebote der Breiten- und Laienkultur und im Sport.

Die Landesregierung reagiert mit der Änderung auf Kritik an den bisherigen Regeln. „Wir haben aber auch zahlreiche Hinweise und Sorgen, insbesondere die aus dem Kinder- und Jugendbereich und aus dem Sportbereich, übermittelt bekommen, dass weniger Teilhabe drohe, wenn im Land die Warnstufen 2 oder 3 ausgerufen werden müssten, obwohl Kinder und Jugendliche noch nicht so lange geimpft werden können“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

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„Wir brauchen jetzt Verlässlichkeit für Jugendliche. Bei Angeboten für Jugendliche in den Bereichen Sport, Jugendverbandsarbeit und Kultur gelten bis zum 30. November 2021 immer die Regelungen der Warnstufe 1. Das ist gerade deswegen wichtig, weil Jugendliche Begegnungen brauchen“, unterstrich Jugend- und Kulturministerin Katharina Binz.

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