Karlsruhe Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge der Sender zu Rundfunkbeitrag ab
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Diese wandten sich gegen die Entscheidung Sachsen-Anhalts, dem neuen Rundfunkstaatsvertrag vorerst nicht zuzustimmen. Es geht um eine Beitragserhöhung von 86 Cent.