Karlsruhe Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge der Sender zu Rundfunkbeitrag ab

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Diese wandten sich gegen die Entscheidung Sachsen-Anhalts, dem neuen Rundfunkstaatsvertrag vorerst nicht zuzustimmen. Es geht um eine Beitragserhöhung von 86 Cent.

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