Saarlouis Tödlicher Brandanschlag: Drei Männer und ein Abend im Fokus

Der Angeklagte (rechts) beim Prozessauftakt im November 2022.
Der Angeklagte (rechts) beim Prozessauftakt im November 2022.

Ein Angeklagter, ein Festgenommener und ein Zeuge: Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag vor mehr als 30 Jahren in Saarlouis stehen drei Männer und ein Kneipenabend im Fokus. Fest steht: Vor mehr als 30 Jahren brannte ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Ein Mensch stirbt, weitere werden verletzt. Doch was genau ist in der Nacht geschehen und wer war an der Tat beteiligt?

Bereits seit November 2022 steht ein 52-jähriger Deutscher vor dem Oberlandesgericht Koblenz vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Erst vergangene Woche hat die Bundesanwaltschaft einen weiteren Mann in dem Fall festgenommen. Ihm wird Beihilfe zum Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen vorgeworfen.

Zeugenaussage: Angeklagter über Tat lustig gemacht

Am Prozesstag am Montag spielte die Verhaftung des zweiten Mannes zunächst keine große Rolle. Die zwei geladenen Zeugen sagten hauptsächlich zum Angeklagten und der damaligen rechten Szene aus. Ein Mann gab an, der Angeklagte habe sich über die Tat lustig gemacht. Er sagte zudem, der Angeklagte habe sich bei Gesprächen zu dem Brandanschlag „komisch“ verhalten.

Demnach soll der Angeklagte gesagt haben, dass eine solche Tat nicht aufgeklärt werden könne, wenn sie nur von einem oder zwei Tätern begangen werde. Daraufhin habe der Zeuge den 52 Jahre alten Angeklagten gefragt, ob er „was damit zu tun hat“. Dieser habe nur mit den Schultern gezuckt, gegrinst und sein Bier getrunken.

Unterschiedliche Beschreibungen des Tatabends

Bei dem nächtlichen Brandanschlag 1991 war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana verbrannt. Außerdem brachen sich zwei Hausbewohner Knochen beim Sprung aus einem Fenster. 18 weitere Bewohner konnten sich damals unverletzt ins Freie retten.

Der Angeklagte soll am Abend des Brandanschlags zusammen mit dem nun Festgenommenen und einem anderen, bereits als Zeuge vernommenen Mann in einer Bar getrunken haben - soweit decken sich die Aussagen bisher. Doch was im weiteren Verlauf des Abends passierte, das klingt je nach Aussage unterschiedlich.

Ein weiterer Mann festgenommen

Laut Bundesanwaltschaft soll der 52 Jahre alte Angeklagte später in der Nacht Benzin auf die Holztreppe des Asylbewerberheims in Saarlouis gegossen und angezündet haben. Die Verteidigung widerspricht dieser Version. Laut einer vorgelesenen Aussage des Angeklagten sei dieser nur mitgegangen. Das Benzin verschüttet und angezündet habe sein damaliger Kumpel. Dieser wiederum sagte in dem Prozess bereits als Zeuge aus und wies die Anschuldigungen als unwahr von sich. Nach dem Treffen will der 51-jährige Zeuge von der Kneipe nach Hause gegangen sein, und nicht zur Flüchtlingsunterkunft.

Der vergangene Woche verhaftete 54-Jährige soll bei dem Kneipenabend ebenfalls dabei gewesen sein - das sagen sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge. Der Angeklagte hatte erklärt, der nun Festgenommene habe sich an jenem Abend gegen Angriffe auf Unterkünfte für Ausländer ausgesprochen. Der Zeuge hatte jedoch ausgesagt, er sei ein Anführer der Skinhead-Szene in Saarlouis gewesen und habe erklärt, „so was soll auch bei uns passieren“.

Solch eine Aussage führt die Bundesanwaltschaft auch in der Mitteilung zur Festnahme des nun zweiten Verdächtigen an: Der 54-jährige Deutsche soll in der Gaststätte am Abend des Anschlags gesagt haben: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“ Der Angeklagte sei durch die diese Aussage „beeinflusst und bestärkt“ gewesen. Der vergangene Woche Festgenommene sitzt in Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit dem Fall war nach Worten der Sprecherin der Bundesanwaltschaft auch die Wohnung eines dritten Verdächtigen durchsucht worden - weitere Details nannte sie dazu aber nicht.

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