Katholische Kirche Benedikt XVI. korrigiert Aussage zu Missbrauchsgutachten

Der Fehler sei „nicht aus böser Absicht heraus geschehen“, sagte der frühere Papst Benedikt XVI..
Der Fehler sei »nicht aus böser Absicht heraus geschehen«, sagte der frühere Papst Benedikt XVI..

Der frühere Papst Benedikt XVI. hat eine wesentliche Aussage zum Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. Entgegen seiner bisherigen Darstellung habe er doch an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Fehler, so Benedikt XVI., sei aber „nicht aus böser Absicht heraus geschehen“, sondern „Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme“. Dies tue ihm „sehr leid“, und er bitte, dies zu entschuldigen. In der Sitzung war es auch um einen besonders brisanten Fall eines Wiederholungstäters gegangen.

Allerdings sei in der betreffenden Sitzung „über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden“ worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann „während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen“. Wie es zu dem Versehen kam, will Benedikt XVI. in seiner „noch ausstehenden Stellungnahme“ erklären.

Fall eines Wiederholungstäters

In dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) heißt es, Joseph Ratzinger habe sich als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten. Zudem bekundeten die Gutachter erhebliche Zweifel an seinen Aussagen zu einem besonders brisanten Fall eines Wiederholungstäters.

Bei der betreffenden Ordinariatskonferenz im Januar 1980 ging es darum, diesen Priester aus der Diözese Essen in München aufzunehmen. In seiner ersten Stellungnahme im Rahmen der Anhörung, die im WSW-Gutachten aufgenommen wurde, hatte Benedikt XVI. bestritten, an der Sitzung teilgenommen zu haben.

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