Rheinland-Pfalz Amtsgerichte selten mit Maskenverweigerern befasst

Die rheinland-pfälzischen Amtsgerichte müssen sich eher selten mit Fällen von Maskenverweigerern in der Corona-Pandemie auseinan
Die rheinland-pfälzischen Amtsgerichte müssen sich eher selten mit Fällen von Maskenverweigerern in der Corona-Pandemie auseinandersetzen.

Die rheinland-pfälzischen Amtsgerichte müssen sich eher selten mit Fällen von Maskenverweigerern in der Corona-Pandemie auseinandersetzen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Insgesamt landen Verstöße gegen Auflagen aber immer wieder bei den Gerichten. Legen Betroffene Einspruch gegen Bußgeldbescheide ein, entscheidet ein Richter. Vergleichsweise oft verhandeln Amtsrichter Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Abstandsgebot oder das Verbot größerer Zusammenkünfte.

Unter dem Strich landeten bislang 34 Verfahren gegen das Infektionsschutzgesetz vor dem Amtsgericht in Landau, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Anzahl der Verfahren steige seit etwa Mitte des Jahres an. Auch in Trier werden nach Angaben eines Sprechers mehrere Verfahren verhandelt, keines davon betrifft die Maskenpflicht. Lediglich in Mainz sind vier Verfahren in Bezug auf die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung anhängig, wie ein Sprecher sagte. Die Verfahren seien aber schon vor einiger Zeit eingegangen.

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