Neustadt Was tut die Stadt gegen illegale Bauten?

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Was tun, wenn Grundstücke im Außenbereich ohne Genehmigung bebaut und zum Teil dann fast zum Wohnort werden? Seit Jahren beschäftigt sich die Stadt mit dieser Herausforderung. Die Lösung ist jedoch reichlich kompliziert.

Die FWG hat im Bauausschuss Antworten auf die Frage gefordert, wie der Sachstand beim Thema „Behördliche Vorgehensweise zum Thema der illegalen Gartenanlagen im Außenbereich“ ist. Das Thema hat eine lange Vorgeschichte und ist schon intensiv bearbeitet worden. Trotzdem – oder gerade deshalb – ist die Antwort nicht einfach.

Martina Annawald, Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung und Bauwesen, erinnerte an das im Jahr 2010 beschlossene Konzept. Damals habe sich die Verwaltung alle Freizeitflächen im Außengebiet angeschaut und sie bewertet. Grün bedeutet, dass mit den Anlagen alles okay ist, gelb, dass sie zu überprüfen sind, und rot, dass sie zurückgebaut werden sollen. Was einfach klingt, erweist sich in der Umsetzung Annawald zufolge als sehr kompliziert und aufwendig: „Wir können einen Rückbau nicht einfach anordnen, sondern leben in einem Rechtsstaat. Das bedeutet, dass man sich alles genau ansehen muss. Außerdem haben die Betroffenen das Recht, angehört zu werden.“ Sie zählte einige Faktoren auf, die verdeutlichen sollten, dass solche Verfahren viel Zeit kosten.

Baudezernent Bernhard Adams ergänzte, dass es zudem ein sogenanntes Willkürverbot gebe. Dies bedeute, dass die Stadt sich nicht einzelne ungewünschte Bauten rauspicken und gegen diese vorgehen könne. Vielmehr müsse eine stadtweite Rangliste erstellt werden, „die wir dann abarbeiten“. Genau bei dieser „gesamtstädtischen Betrachtung sind wir gerade“, so Adams. Dabei werde jeder Fall analysiert und unter anderem bewertet, ob es durch die Anlagen zu Umweltgefährdungen komme. Er sicherte zu, dass die Verwaltung Hinweise zu illegalen Bauten im Außenbereich nachgehe.

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