Neustadt Ungeschützte Teehaus-Ruine

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Was wird aus dem Teehaus nach dem verheerenden Brand vor zwei Jahren? Die Ruppertsberger Ortsbürgermeisterin Ursula Knoll befürchtet, dass das Wahrzeichen der Gemeinde zusehends verfällt. Der Gemeinde seien aber die Hände gebunden, sagt sie. Das stark beschädigte Denkmal ist in Privatbesitz. Es gehört dem Weingut Bürklin-Wolf in Wachenheim.

Vom Weingut selbst erhielt die RHEINPFALZ jetzt die Auskunft, dass man zum Thema Teehaus in Gesprächen bleibe, darüber hinaus aber keine neue Informationen. „Vielleicht können wir in drei, vier Wochen mehr dazu sagen“, sagte Bettina Bürklin-von Guradze, Inhaberin des Wachenheimer Weinguts. Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, der ehemalige Bürgermeister Theo Hoffmann, der jetzt amtierende Bürgermeister Peter Lubenau und sie selbst hätten mehrere Gespräche mit den Verantwortlichen des Wachenheimer Weinguts geführt und versucht, Wege aufzuzeigen, wie beim Wiederaufbau geholfen werden könne. Das sagt die Ruppertsberger Ortsbürgermeisterin. Die untere Denkmalbehörde beim Landkreis Bad Dürkheim und die zuständige Expertin des Landesamtes für Denkmalpflege seien eingeschaltet gewesen. Und man habe über eine mögliche Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalpflege gesprochen. Klar sei allerdings auch, dass die Gemeinde Ruppertsberg selbst, so sehr ihr am Erhalt des Pavillons liege, nicht mit Steuergeldern ein privates Objekt fördern könne, sagt Ursula Knoll. Schon vor dem Brand habe das Denkmal offensichtlich gelitten, und man habe sich Gedanken gemacht, wie man dem Besitzer helfen könne, es zu erhalten. Die Idee: Man könnte dort eine Außenstelle des Standesamtes einrichten. Dann könnten sich dort Paare an diesem besonderen Ort trauen lassen und man erhielte Einnahmen dafür. Dafür spricht der Trend, sich an besonders repräsentativen Orten trauen zu lassen. „Wir haben im Sommer ständig Hochzeitsgesellschaften in der lokalen Gastronomie“, sagt die Ortsbürgermeisterin, das böte sich geradezu an. Der Gemeinderat Ruppertsberg habe dazu eigens eine Klarstellungssatzung beschlossen. Mit ihr werde die Grenze für den „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ festgelegt. Das sei eine Voraussetzung dafür, dort eine Standesamt-Außenstelle einrichten zu können. Auch habe man Vorschläge gemacht, eine Stiftung zu gründen, die dann über einen Förderverein Wiederaufbau und Erhalt des Teehauses hätte fördern können. Nach dem Brand war der beschädigte Pavillon lange mit einem Gerüst und einer Plane umgeben. „Das ist auf Veranlassung der Versicherung geschehen“, informiert Steffen Brahner, Geschäftsführer des Weinguts Bürklin-Wolf. Die Plane sollte die noch verbleibende Substanz des Gebäudes sichern und vor der Witterung schützen. Offenbar ist nun zwischen Versicherung und Weingut geklärt, in welcher Höhe die Versicherung für den Brandschaden aufkommt. Nun wurden im Sommer die Plane abgenommen und das Gerüst abgebaut. Anfang 2015 hatte Brahner auf Anfrage der RHEINPFALZ davon gesprochen, dass vor einem möglichen Wiederaufbau viele Dinge zu klären seien, zum Beispiel die Wege der Finanzierung. Ob man heute wirklich weiter ist, dazu will sich Brahner derzeit nicht äußern. „Wir sind in Gesprächen, aber das ist noch im Laufen“, beantwortete er eine Anfrage. Es gebe noch nichts Konkretes zu berichten. Da die Ruine des Teehauses nun ungeschützt in der Landschaft steht, befürchtet Ursula Knoll, dass Regen und Unwetter die Reste des Gebäudes noch stärker beschäftigen könnten. Das Teehaus sei an exponierter Stelle, auf den besten Weinberglagen ortsbildprägend, sagt die Ortsbürgermeisterin. Sie hofft, nicht „zusehen zu müssen, wie es ganz kaputtgeht“. |ff

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