Neustadt Ukraine-Flüchtlinge: Stadt bleibt noch verantwortlich

Das Jobcenter übernimmt künftig die Zahlung der Sozialleistungen.
Das Jobcenter übernimmt künftig die Zahlung der Sozialleistungen.

Fast alle der rund 530 in Neustadt registrierten Geflüchteten aus der Ukraine erhalten über das Sozialamt Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies bleibt vorerst auch so.

Ursprünglich sollten die Geflüchteten ab dem 1. Juni Geld und Leistungen über das Jobcenter erhalten. Dieser Wechsel der Zuständigkeiten verzögert sich nach Angaben der Neustadter Stadtverwaltung jedoch. Die Zahlungen laufen somit erst ab 1. Juli über das Jobcenter. Bis dahin bleibt die Stadtverwaltung verantwortlich. „So wird vermieden, dass den Geflüchteten Leistungslücken entstehen könnten“, begründet die Verwaltung die veränderte Regelung.

Nach einem Bund-Länder-Beschluss ist ab dem 1. Juni die Gleichstellung der Menschen aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise eine sogenannte Fiktionsbescheinigung haben, mit anerkannten hilfebedürftigen Schutzsuchenden vorgesehen.

Für diese ist laut Stadtverwaltung grundsätzlich das Jobcenter zuständig. Das Jobcenter soll künftig die Grundsicherung für Arbeitssuchende (nach dem Sozialgesetzbuch II) gewähren. Dies hatte der Bundesrat am 20. Mai beschlossen.

Übergangsregelung greift

Aufgrund des knappen Umsetzungszeitraums bis zum 1. Juni gewährt der Gesetzgeber jedoch eine Übergangsregelung bis 31. August. Nach intensiver Beratung haben sich die Stadtverwaltung Neustadt und das Jobcenter Deutsche Weinstraße darauf verständigt, zumindest ein Drittel der möglichen Übergangszeit in Anspruch zu nehmen und die Leistungsumstellung für die zirka 530 ukrainischen Flüchtlinge in Neustadt erst zum 1. Juli umzusetzen. Alle Betroffenen erhalten daher für den Monat Juni nochmals Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadtverwaltung.

Diese Regelung stelle sicher, dass jenen Geflüchteten keine Nachteile entstehen, die zwar bereits über eine für den Wechsel zum Jobcenter benötigte Fiktionsbescheinigung verfügen, aber eventuell nicht mehr rechtzeitig einen Leistungsantrag beim Jobcenter stellen konnten beziehungsweise deren Antrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde, informiert die Stadtverwaltung

Anträge bei den Behörden

Zum Hintergrund: Um Sozialleistungen über das Jobcenter erhalten zu können, müssen Geflüchtete eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis haben. Da es einige Wochen dauern könne, bis die Aufenthaltserlaubnis vorliegt, stelle die Stadt die Fiktionsbescheinigung als vorläufiges Dokument aus.

Wer erst nach dem 1. Juni eine Fiktionsbescheinigung erhalte, wechsele zum darauffolgenden Monat zum Jobcenter. Wichtig sei, dass rasch ein entsprechender Antrag beim Jobcenter in Neustadt gestellt werde. Für die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung müsse jedoch der Antrag weiterhin bei der Stadtverwaltung gestellt werden.

Wer bereits vor dem 1. Juni einen Antrag beim Jobcenter gestellt habe, nun aber doch erst ab dem 1. Juli von dort die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhält, werde bei den Juni-Bezügen nicht schlechter gestellt. Denn auch wenn die Stadt vorübergehend weiterhin nur die Asylbewerberleistungen zahle, werde im Nachgang mit dem Jobcenter abgerechnet. Eventuelle Differenzbeträge würden später dann ausgezahlt.

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