Neustadt Tempokontrollen durch Stadt: Antrag müsste im November vorliegen

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Wenn eine Kommune beantragt, den fließenden Verkehr selbst kontrollieren zu wollen, muss das vom rheinland-pfälzischen Innenministerium genehmigt und dann die entsprechende Landesverordnung geändert werden. Seit 1995, als das erstmals möglich war, wurde die Verordnung ständig erneuert, weil im Lauf der Zeit über 30 solcher Anträge gestellt wurden. Auch derzeit läuft wieder ein Änderungsverfahren.

Dass Neustadt dabei noch berücksichtigt wird, ist aber unwahrscheinlich. Das Ministerium hatte zuletzt davon gesprochen, dass Neustadt „zeitnah“ einen Antrag stellen müsste und dies nun mit „bis spätestens Ende der zweiten Novemberwoche“ konkretisiert. Ordnungsdezernent Stefan Ulrich will das Prüfergebnis aber voraussichtlich erst im Dezember im Stadtrat vorlegen, der entscheiden muss. Wie berichtet, prüft die Ordnungsverwaltung im Auftrag des Stadtrats, ob und wie die Stadt „blitzen“ kann. Dabei könnte mit den Nachbarn Speyer und Landau zusammengearbeitet werden.

Landau hat schon

Die Stadt Landau hat schon beantragt, den fließenden Verkehr zu überwachen, dabei war auch die interkommunale Kooperation ein Thema. Deshalb hatte das Ministerium angeboten, die laufende Änderung noch etwas zurückzustellen, sollten Speyer und Neustadt „zeitnah“ Anträge stellen. ahb

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