Neustadt Rehbachverlegung

Der Kreis hat das Planfeststellungsverfahren für die „Gewässerneuentwicklung mit integriertem Hochwasserschutz des Rehbachs in der Gemeinde Haßloch“ im September 2014 beantragt. Damit soll Hochwasserschutz im Fall eines hundertjährlichen Hochwassers geschaffen und sollen die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden. Schon bei den „Bürgerdialogen“ Anfang 2013 hatten Einwohner ihre Bedenken gegen den Plan, den Rehbach zwischen L 530 („Hubertushof“) und L 529 (Ostumgehung) zu verlegen, und alternative Lösungsansätze vorgebracht. Im Januar 2014 entstand die BI „Hochwasserschutz ja - Rehbachverlegung nein“, die Alternativlosigkeit bei der Planung, Eingriffe in ein intaktes Ökosystem, mangelnde Beteiligung der Bevölkerung, Missbrauch von Fördergeldern und fehlenden Hochwasserschutz für den Westen und das Industriegebiet kritisiert. Die Rehbachverlegung soll durch die „Aktion blau“ des Landes zu 90 Prozent bezuschusst werden. Die restlichen 10 Prozent trägt der Kreis. Im weiteren Planfeststellungsverfahren werden laut Manfred Schanzenbächer (SGD) Einwendungen und Anträge durch die SGD geprüft und entschieden, eventuell seien weitere Gutachten erforderlich. Sollte der Planfeststellungsbeschluss erfolgen, würden dem Kreis Auflagen erteilt. Für die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes, dessen Neuberechnung aussteht, will die SGD Maßnahmen mit einer „entsprechenden Planungstiefe“ einbeziehen. Hier müssten Maßnahmen westlich von Haßloch vorangetrieben werden, auch die Gemeinde müsse mit geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen „in die Gänge kommen“. (uhk)

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