Am Rande der Bande RHEINPFALZ Plus Artikel Radfahren im Dunkeln: Die Taschenlampe in der Hand ist keine Alternative

Der Radfahrer ist mit Rücklicht in der Dunkelheit unterwegs. Dass die Autofahrer ihn sehen, hat er aber vor allem seiner Kleidun
Der Radfahrer ist mit Rücklicht in der Dunkelheit unterwegs. Dass die Autofahrer ihn sehen, hat er aber vor allem seiner Kleidung zu verdanken.

Alle Jahre wieder passiert es, werden Radfahrer und Radsportler von der im Herbst plötzlich und scheinbar unerwartet früh am Tag daherkommenden Dunkelheit überrascht. So auch neulich am Freitagabend in Neustadt.

Ohne Licht am Rad, dazu noch gut getarnt in dunkle Klamotten gehüllt, rollen gleich mehrere von ihnen auf den Straßen dahin. Immerhin der Straßenbeleuchtung ist es zu verdanken, dass sie nicht gänzlich im Dunklen tappen. Es sind erwachsene Menschen auf ihren Stadträdern wie Mountainbiker, die von einer Tour aus dem Wald kommend schnell nach Hause wollen.

„Viele haben kein Bewusstsein für Gefahr“, stellt Polizeihauptkommissar Sebastian Heim fest. Er gehört im Sachbereich Verkehr der Führungsgruppe der Polizeidirektion Neustadt an. Vielen sei gar nicht bewusst, wie wichtig neben dem Licht auch Reflektoren am Rad und an der Kleidung seien. Das Thema Fahrradbeleuchtung sei ein ständiges Thema, sagt der Polizist. „Wir wissen auch, dass wir trotz Prävention das Problem nicht zu 100 Prozent in den Griff bekommen.“ Laut dem Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsverein (Dekra) ereignet sich jeder fünfte Fahrrad-Unfall in der Dämmerung oder Dunkelheit – 2019 waren es demnach 16.000 Verletzte.

Zwei Reflektoren sind Pflicht

„Man könnte viele Unfälle vermeiden, wenn jeder über das Mindestmaß hinaus zum Beispiel Reflektoren hat“, weiß Heim. Zwei Reflektoren seien am Rad vorgeschrieben – in der Straßenverkehrsordnung heißen sie Rückstrahler. Vorne muss es ein weißer sein, hinten ein roter. „Speichenreflektoren sind Centartikel“, ermutigt Heim die Radfahrer, für die dunkle Jahreszeit ein wenig Geld zu investieren. „Damit der Autofahrer noch mehr wahrnimmt, dass da ein Radfahrer unterwegs ist.“ Reflektierende Snap-Armbänder, die sich um ein Hand- oder Fußgelenk wickeln, wenn sie gegen Arm oder Bein geschlagen werden, sind ebenso hilfreich und für wenig Geld zu haben. „Das Wichtigste ist die gute Sichtbarkeit des Radfahrers“, betont der Ordnungshüter.

Über die Kinder die Eltern schulen

Die Polizei versuche, schon früh anzusetzen, das Bewusstsein für Gefahr zu wecken, erzählt Polizeihauptkommissarin Laura Matheis, Verkehrssicherheitsberaterin in der Polizeiinspektion Neustadt, von Aktionen an Schulen. Fußgängertraining absolvierten sie mit Erstklässlern. Und in den vierten Klassen trainierten sie mit den Mädchen und Jungen für den Fahrradführerschein. Und indirekt erziehen die Polizisten damit auch die Eltern. „Der Weitertransport von den Kindern zu den Eltern funktioniert gut“, weiß Laura Matheis aus Erfahrung. Bei den Schulaktionen „schauen wir uns dann auch die Fahrräder der Kinder an“, erzählt Matheis. „Das Problem ist: Viele kaufen Fahrräder in Super- oder Baumärkten.“ Doch diese Räder seien nicht alle in einem verkehrssicheren Zustand. Oft fehlten vorne und hinten die Reflektoren, an Mountainbikes auch häufig die Beleuchtung. Matheis: „Viele rüsten zwar das Licht nach, aber nicht die Reflektoren.“ Wie die beiden Rückstrahler sind in der Dunkelheit auch Lampen vorne und hinten am Rad Pflicht. Und nützlich zudem, geht es doch in der Dunkelheit dem Radfahrer darum, nicht nur zu sehen, sondern ebenso gesehen zu werden.

„Man kann selbst viel tun, damit man gesehen wird“, weiß Laura Matheis und rät zu heller, kontrastreicher Kleidung „vielleicht mit integrierten Reflektorstreifen“. Bewährt haben sich Warnwesten, wie sie Autofahrer mit sich führen müssen. Mittlerweile gebe es Regenjacken und Fahrradtaschen aus reflektierendem Material, weiß die Expertin.

Mindestens zehn Lux

Wer ohne Licht am Rad im Dunkeln erwischt wird, muss 20 Euro Strafe zahlen. Und erhält eine Kontrollaufforderung. Sprich: Derjenige muss sein Rad mit repariertem oder nachgerüstetem Licht auf der Polizeidienststelle vorführen. Matheis: „Wenn einer 20 Euro zahlt und ohne Licht weiterfährt, ist das kein probates Mittel.“ Auf zehn Lux muss es die Fahrradlampe übrigens mindestens bringen. „Das sind alte Fahrräder mit einem Dynamo“, erklärt Heim. Diese Fahrrad-Dynamos werden auch Seitenläufer-Dynamos genannt, liegen sie doch seitlich am Reifen an. Zum Vergleich: Beleuchtung mit einer Kerze in einem Meter Abstand ist ein, Straßenbeleuchtung zehn Lux stark. Blinkende Rücklichter, warnt Sebastian Heim, sind nicht zulässig: „Das Problem ist die Blendwirkung.“ Seine Kollegin spricht hier auch den Ablenkungseffekt an.

Was ebenfalls nicht erlaubt ist, aber in Neustadt schon zu sehen war: Ein Radfahrer ohne Licht am Rad, aber mit einer Taschenlampe in der Hand. Das Licht dürfe zwar abnehmbar sein, so Matheis. Aber während der Fahrt „muss es fest mit dem Rad verbunden sein“, ergänzt Heim. Der Polizeihauptkommissar rät denjenigen, die sich ein Rad kaufen, darauf zu achten, dass es einen Nabendynamo hat, über den die Lampen versorgt werden. „Nabendynamos sind zuverlässiger als Fahrraddynamos“, weiß er. Sie hätten zudem eine Standlichtfunktion. Heim: „Wenn man früher mit einfachen Dynamos an einer roten Ampel angehalten hat, ist einem das Licht einfach ausgegangen.“ Die Investitionssummen seien nicht riesig, um die eigene Sicherheit zu vergrößern. Seine Kollegin bringt die einfache Kostenrechnung auf den Punkt: „Unbeleuchtet rumzufahren, kostet die Gesundheit oder das Leben.“

Sehen und gesehen werden: Das gilt für Radfahrer in der Dunkelheit.
Sehen und gesehen werden: Das gilt für Radfahrer in der Dunkelheit.
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