Neustadt Platz für Gewerbe, Weinbau und Wohnhäuser

Die Steingasse in Deidesheim ist bis zum Straßenrand bebaut. Das soll auch so bleiben.
Die Steingasse in Deidesheim ist bis zum Straßenrand bebaut. Das soll auch so bleiben.

Im Norden von Deidesheim soll das Gebiet östlich der Steingasse sowie eine Fläche zwischen Weinstraße und Steingasse (Weinstraße 1) zum Dorfgebiet werden. Das bedeutet, dass dort Gewerbe, Wohnen wie auch Winzerbetriebe möglich sind.

Der Stadtrat Deidesheim hat sich für das Aufstellen eines Bebauungsplans „In der Steingasse II“ ausgesprochen. Außerdem soll eine Veränderungssperre erlassen werden. Sie dient dazu, bauliche Änderungen zu verhindern, die den Planungszielen widersprechen. Anlass für die bauplanerische Neuordnung des Gebiets ist vor allem die Aufgabe der Produktion bei der J. Biffar & Co GmbH. Auf dem Gelände nördlich der Niederkirchener Straße befinden sich auch Gewerbegebäude und die Halle eines Weinbaubetriebs. Das Gelände ist in Privatbesitz. Stadtbürgermeister Manfred Dörr (CDU) sagte bei der jüngsten Stadtratssitzung, es sei mit allen Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen worden. Ziel sei ein verträgliches Miteinander von Gewerbe, Wohnen und Weinbau. Die West Stadtplaner GmbH, Polch, hat einen Vorentwurf mit Textfestsetzungen für einen Bebauungsplan erarbeitet. Deren Planer Dirk Strang sagte, für einen Teil des Gebiets gebe es einen alten Bebauungsplan aus den 60er-Jahren. Doch inzwischen habe sich die Umgebung geändert: Es gibt das Wohngebiet am Kastanienweg mit typischen Einfamilienhäusern. Im erweiterten Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auch eine Fußwegverbindung vom Kastanienweg nach Süden in die Niederkirchener Straße vorgesehen. Zum Plangebiet gehört auch ein Stück der Weinstraße am Nordende Deidesheims. Das bedeute mehr Spielraum, um diese unübersichtliche Ecke an der Einmündung der Steingasse in die Weinstraße gestalten zu können, so Dörr. Die Steingasse selbst ist gekennzeichnet von einer Bebauung bis an den Straßenrand. Das soll auch weiter so bleiben, um den „Gassencharakter“ zu erhalten. Von der Steingasse aus ist eine Erschließungsstraße vorgesehen mit Parkplätzen. Das Wohnen soll in dem Gebiet nicht dominieren. „Wir haben wenige Gewerbeflächen in der Stadt, und wollen deswegen dort Gewerbe ermöglichen“, sagte Dörr. Der Planentwurf schlägt vor, dass Hausgruppen nicht zulässig sind. Höchstens vier Wohneinheiten pro Einzelhaus und je zwei pro Doppelhaushälfte sah er als zulässig vor. Auf Antrag der CDU wurde die zulässige Anzahl der Wohnungen auf drei pro Einzelhaus gesenkt. Eine Mindestgröße der Grundstücke sei sinnvoll, sagte CDU-Sprecher Stefan Hebinger. Beim Gebäude an der Weinstraße 1 bleibt es bei vier Wohneinheiten pro Haus. Zu begründen sei dies auch mit der verdichteten Bebauung an der Weinstraße gegenüber, sagte Sabine Lucas vom Fachbereich Bau der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim. Der Stadtrat hat das Aufstellen des Bebaungsplans und den Erlass einer neuen Veränderungssperre ohne Gegenstimme beschlossen. Eine bereits im Oktober beschlossene Sperre war vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt worden. Eine Veränderungssperre gilt grundsätzlich für zwei Jahre. Dörr sagte, man wolle in der Sache zügig vorankommen. Auf dem Gelände an der Steingasse sollten keine langfristigen Leerstände verbleiben.

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