Neustadt Parkplatz Böbig: Urlaub vorbei, Auto weg

„Tatort“: der kostenlose Parkplatz am Bahnhaltepunkt Böbig.
»Tatort«: der kostenlose Parkplatz am Bahnhaltepunkt Böbig.

Stadt stellt Halteverbotsschilder auf und lässt elf Autos abschleppen

Stellen Sie sich vor, Sie kommen aus dem Urlaub zurück, sind ziemlich erschöpft von einer zehnstündigen Bahnfahrt und wollen nur noch in ihr am Haltepunkt Böbig geparktes Auto steigen, um nach Hause zu fahren und endlich zu duschen. Aber das Auto ist verschwunden. Einfach weg. Genau das ist Andrea Kutschera und ihrer Familie passiert. Am frühen Morgen des 23. Juni hatten die Kutscheras ihr Auto auf dem Parkplatz am Bahnhaltepunkt Böbig abgestellt, um mit dem Zug in Urlaub zu fahren. Doch nach ihrer Reise war der Wagen nicht mehr da. „Geklaut? Welcher vernünftige Mensch würde freiwillig einen fast zwölf Jahre alten Skoda mit deutlich angegriffenem Lack mitnehmen?“, dachte sich Andrea Kutschera. Aber da man ja nie weiß, nahmen sie und ihre Familie die nächste S-Bahn zum Neustadter Hauptbahnhof und marschierten von dort zur Polizei.

Elf Autos vom Parkplatz abgeschleppt

Der diensthabende Beamte habe sich gewundert, weil es schon die zweite Meldung über ein vermisstes Auto am Parkplatz im Böbig gewesen sei, berichtet Kutschera. Nach einem kurzen Blick in seinen Computer habe er aber die Erklärung geliefert: Das Auto wurde abgeschleppt. Und nicht nur dieses, insgesamt waren es elf. Den Grund dafür wusste der Polizeibeamte jedoch nicht. „Aber egal, erst mal große Erleichterung bei uns, das Auto war gefunden. Am nächsten Tag konnten wir unseren treuen Begleiter beim Abschleppdienst wieder in Empfang nehmen – für 135 Euro und einen Cent“, schildert Kutschera. Inzwischen weiß sie auch, warum das Auto abgeschleppt worden war: Während ihres Urlaubs führte die städtische Grünflächenabteilung an dem Parkplatz im Böbig Pflegearbeiten durch, dazu waren Parkverbote und eine Sperrung des Platzes erforderlich. Wie Kutschera herausgefunden hat, wurden am 25. Juni die entsprechenden Schilder aufgestellt, die darauf hinwiesen, dass am 28. und 29. Juni absolutes Halteverbot herrscht. Allerdings stand ihr Auto ja seit 23. Juni dort. Am 29. Juni sei es dann abgeschleppt worden.

Stadt: Autos länger auf öffentlichen Parkplätzen abstellen ist riskant

Bei solchen Sperrungen gelte die Drei-Tages-Frist, erläutert Stadtpressesprecherin Dagmar Staab auf Nachfrage der RHEINPFALZ. Soll heißen: Drei Tage vor einer Sperrung müssen Schilder darauf hinweisen. Diese Frist sei eingehalten worden, so Staab. Dennoch werde nicht sofort abgeschleppt, sondern versucht, die Halter der Fahrzeuge zu ermitteln. Das sei aber nicht gelungen – kein Wunder, weilten die Kutscheras doch im Urlaub. Ein solches Risiko gehe ein, wer sein Auto für längere Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz abstelle, sagt Staab. Um ganz sicher zu gehen, müsse man sein Fahrzeug entweder auf einem Privatgrundstück parken oder jemanden beauftragen, zwischenzeitlich nachzuschauen, ob es ein Haltverbot oder ähnliches gebe. Dass man die verbliebenen Autos einfach stehen lasse und trotzdem die Pflegearbeiten an den Grünanlagen ausführe, sei wegen der Gefahrenschutzvorschriften nicht möglich, ergänzt Staab. Schließlich könnten Äste umherfliegen und die geparkten Autos beschädigen.

Familie muss Abschleppkosten tragen

Andrea Kutschera ärgert sich trotzdem: „Rein rechtlich gesehen, war dieses Vorgehen der Stadt wohl in Ordnung. Was rechtlich korrekt ist, muss aber moralisch noch lange nicht richtig sein.“ Sie hätte sich gewünscht, dass die Stadtverwaltung bereits vor Beginn der Sommerferien über die geplanten Arbeiten und die damit verbundenen Parkverbote informiert hätte. Sie fragt sich, ob die Verwaltung nicht weiß, dass der Parkplatz von Urlaubern gerne genutzt werde, um dort das Auto während der Ferien kostenlos abzustellen. Die Stadt solle in diesem Fall doch mal darüber nachdenken, sich bei den betroffenen Fahrzeughaltern zu entschuldigen, künftig frühzeitiger über solche Sperrungen zu informieren, die Kosten für das Abschleppen zu übernehmen und den Strafzettel wegen Falschparkens, der sicherlich noch kommen werde, zurückzunehmen, schlägt Kutschera vor. Die betroffenen Fahrzeughalter bekämen keine kostenpflichtige Verwarnung wegen Falschparkens, informiert Staab: „Aber die Abschleppkosten müssen sie tragen.“

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