Neustadt Neustadt: Escobar muss früher schließen

Muss ab 1 beziehungsweise 2 Uhr schließen: die Escobar.
Muss ab 1 beziehungsweise 2 Uhr schließen: die Escobar.

Bisher durfte sie unbegrenzt öffnen, jetzt gelten für die Escobar in der Friedrichstraße Sperrzeiten. Dagegen hat die Betreiberin zwar Widerspruch eingelegt. Bis darüber entschieden ist, muss die Kneipe aber trotzdem früher schließen.

Ende Februar erhielt es Jennifer Gak, neue Betreiberin der Escobar in der Friedrichstraße in Neustadt, schwarz auf weiß. Mit der ihr erteilten Gaststättenerlaubnis verfügte das städtische Ordnungsamt gleichzeitig, dass die Sperrzeiten verlängert werden. Bis dahin durfte die Gaststätte sozusagen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche öffnen. Jetzt gilt: von montags bis freitags ist zwischen 1 und 6 Uhr Schicht, am Wochenende und feiertags zwischen 2 und 6 Uhr – um die Nachtruhe der Nachbarn zu sichern. Dagegen hat Gak Widerspruch eingelegt, über den der Stadtrechtsausschuss entscheiden muss. Danach steht der Klageweg vor Gericht offen. Das kann dauern. Allerdings hat das Ordnungsamt den Sofortvollzug angeordnet, sprich: Dass sich die Betreiberin gegen die Sperrzeitenverlängerung wehrt, hat keine aufschiebende Wirkung. Bis ein Urteil ergangen ist, muss sie ihre Bar trotzdem zu den genannten Zeiten schließen. Ab heute will das Ordnungsamt das auch kontrollieren.

Antrag abgelehnt

Um den Sofortvollzug außer Kraft zu setzen, konnte Gak beim Verwaltungsgericht Neustadt einstwilligen Rechtsschutz beantragen. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt, wie das Gericht gestern mitteilte. Der Hauptgrund: Wegen des bisherigen Verhaltens des früheren Geschäftsführers und der heutigen Betreiberin könne nicht darauf vertraut werden, dass sich die Lage der Nachbarn ohne Sperrzeiten verbessere. Nach Darstellung des Gerichts hatte es bereits bis zum Betreiberwechsel Anfang 2018 zig Beschwerden wegen Ruhestörung gegeben. An dieser Situation habe sich nach der Geschäftsübernahme nichts geändert. Im Januar sei es sogar nach einer tätlichen Auseinandersetzung am frühen Morgen zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen. Daher sei die Ende Februar erteilte Gaststättenerlaubnis mit Sperrzeiten versehen worden.

Mit Sperrzeiten gedroht

Demgegenüber verwies die Betreiberin laut Gericht darauf, dass der Streit ein Einzelfall gewesen sei und schon ihr Vorgänger Maßnahmen ergriffen habe, um die Nachtruhe der Nachbarn zu schützen. Beispielsweise seien doppeltverglaste Fenster eingebaut worden. Argumente, denen das Gericht nicht folgte. Der Betreiberwechsel habe nichts zum Guten gewendet, im Gegenteil: Tatsächlich sei er nur dazu geeignet, „die Verantwortlichkeit für die Betriebsabläufe zu verschleiern“. Nach wie vor leite der frühere Geschäftsführer den Betrieb – und er habe sich schon bisher „als recht unempfindlich für die Bedürfnisse der Anwohner“ gezeigt. So seien die angesprochenen Maßnahmen erst – und dann auch nur zögerlich – eingeleitet worden, als das Ordnungsamt mit Sperrzeiten gedroht habe. Letztlich hätten sie die Lage der Nachbarn nicht verbessert.

Dezibel-Werte noch nicht definiert

Einstweiligen Rechtsschutz genießt die Betreiberin allerdings mit Blick darauf, dass sie gesetzliche Lärmrichtwerte nicht sofort einhalten muss. Auch diese Auflage ist in der neuen Gaststättenerlaubnis angeführt, aus Sicht der Richter aber zu unbestimmt. Jetzt muss das Ordnungsamt präzisieren, welche Dezibel-Werte genau tagsüber und nachts eingehalten werden müssen. Ob sie Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen wird, will Jennifer Gak durch ihren Anwalt prüfen lassen, wie sie gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage sagte. Den Widerspruch gegenüber der Gaststättenerlaubnis erhält sie aufrecht.

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