Neustadt/Frankenthal Messerstiche: Zwei Jahre auf Bewährung

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Wegen eines Messerstichs in den Oberbauch seiner Lebensgefährtin ist ein 60-jähriger Neustadter am Montag vom Landgericht Frankenthal zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damit muss er nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und acht Monate Haft gefordert. Das Gericht billigte dem Mann strafmildernd verminderte Schuldfähigkeit zu, weil er bei der Tat im März 2019 1,7 Promille Alkohol im Blut hatte. In der Wohnung des Opfers – die Frau sagte als Zeugin aus und war Nebenklägerin – war eine mehrstündige Auseinandersetzung eskaliert. Die Richter hielten dem Täter vor allem zugute, dass das Geschehen schon fünf Jahre zurückliegt. Nur anfangs war er in U-Haft. „Seitdem ist nichts passiert“, so der Vorsitzende Richter. Die Tat sei gravierend, „aber eine klassische Beziehungstat“ mit emotionalem Hintergrund. Jedem Täter müsse die Chance gegeben werden, sich mit der Gesellschaft zu versöhnen, so begründete das Gericht das milde Urteil. Der Verurteilte sei depressiv, „aber keine Gefahr für die Allgemeinheit“, deshalb komme auch eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht in Frage. Allerdings dürfe er keinen Alkohol zu sich nehmen und müsse die Abstinenz durch regelmäßige Kontrollen nachweisen.

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