Neustadt Kulturring: Gericht lehnt Antrag Katrin Hurrles ab

«Ludwigshafen/Hassloch». Das für Vereine zuständige Registergericht am Amtsgericht Ludwigshafen hat Ende März einen Antrag Karin Hurrles, sie zum Notvorstand des Kulturrings zu bestellen, abgelehnt. Das teilte Bernd Schwenninger, Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen, auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Wie berichtet, hatten Hurrle und Felicitas Schwarz im Juni 2018 einen entsprechenden Antrag gestellt.

Eine der beiden Antragstellerinnen hat laut Schwenninger ihren Antrag bereits vor der Entscheidung zurückgezogen. Der 1998 gegründete Kulturring, ein Zusammenschluss kulturtreibender Vereine und Gruppierungen, hatte 2009 seine Aktivitäten eingestellt und seit Anfang 2012 keinen Vorstand mehr. Das Vermögen des Vereins in Höhe von rund 4470 Euro ist seit April 2016 beim Amtsgericht Bad Dürkheim hinterlegt. „Felicitas Schwarz und ich als ehemalige Vorstandsmitglieder des Kulturrings Haßloch sind derzeit beauftragt, die Auflösung des Kulturrings Haßloch in geordnete Bahnen zu lenken“, heißt es in einem Schreiben, das nur Karin Hurrle unterzeichnet hat, vom 6. März. Der Brief ging unter anderem an die Amtsgerichte in Bad Dürkheim und Ludwigshafen. „Um das Hinterlegungskonto endgültig auflösen zu können und das hinterlegte Geld seinem rechtmäßigen Gläubiger zuzuführen, müssen einige rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt werden“, schreibt Hurrle. Auf Anfrage der RHEINPFALZ teilt sie mit, dass die Turm-Initiative Haßloch der rechtmäßige Gläubiger sei. Das Geld sei der Erlös einer Benefiz-Veranstaltung des Kulturrings für die Turm-Initiative vor etwa zehn Jahren. Wie Schwenninger erläutert, sind nur Mitglieder eines Vereins berechtigt, für diesen beim Registergericht die Bestellung eines Notvorstands zu beantragen. Beim Kulturring konnten seit 2005 nur noch als gemeinnützig anerkannte Vereine Mitglied sein. Nur einer dieser Vereine könne die Bestellung eines Notvorstands für den Kulturring beantragen. Das treffe auf Hurrle nicht zu, nennt er als einen Grund, warum der Antrag abgelehnt wurde. Zudem werde ein Notvorstand nur dann bestellt, wenn „dringender Handlungsbedarf“ bestehe. Das sei beim Kulturring nicht der Fall.

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