Neustadt Kreis: Keine Abrissverfügung

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Die Gemeinde Esthal drängt darauf, dass die Ruine der ehemaligen Gaststätte „Schlossschenke“ in Erfenstein an der L 499 abgerissen wird und hat deshalb bereits mehrfach Kontakt mit der Kreisverwaltung Bad Dürkheim aufgenommen.

Die Kreisverwaltung könne nicht anordnen, dass das Haus abgerissen werde, da dafür die Voraussetzungen nicht gegeben seien, sagt Sina Müller, Sprecherin der Kreisverwaltung. Das Haus, das um 1850 erbaut worden war und in dem viele Jahrzehnte eine Gaststätte betrieben wurde, hatte am 16. September 2009 gebrannt. Kurz zuvor war das Gebäude zwangsversteigert worden. Nach dem Brand war das Gebäude, das zuvor schon in einem sehr schlechten Zustand gewesen war, unbewohnbar. In den vergangenen Jahren hat sich der Zustand des Hauses weiter verschlechtert und es ist inzwischen nur noch eine Ruine. Wie der Esthaler Bürgermeister Gernot Kuhn berichtet, wurde im Gebäude und auf dem dazu gehörenden Gelände mehrfach Bauschutt abgeladen. Im Hof seien Autoreifen gelagert und auf dem Gelände würden immer wieder Autos abgestellt. „Auch deshalb drängen wir darauf, dass abgerissen wird“, sagt Kuhn. Zudem seien die Dachgauben eingestürzt und in der Vergangenheit hätten schon Brocken vom Gebälk auf der Landesstraße gelegen, berichtet Kuhn. Es gebe keine Beseitigungsverfügung für das Gebäude, teilte Sina Müller, Sprecherin der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, auf Anfrage mit. Die Kreisverwaltung habe dem Besitzer lediglich die Auflage gemacht, das Dach des Hauses zu sichern. Denn es habe die Gefahr bestanden, dass von dort Teile auf die Straße fielen. Diese Auflage habe der Besitzer erfüllt. Eine Beseitigungsverfügung sei der „allerletzte Schritt“, betont Müller. Die Anordnung, etwas abzureißen, sei nur dann möglich, wenn ein Bauwerk illegal errichtet worden sei oder wenn von einem Gebäude Gefahr ausgehe. Das sei bei der ehemaligen Schlossschenke in Erfenstein nicht der Fall. |ann

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