Neustadt Kita-Gesetz: Kreisspitze fordert Nachbesserungen

Auch der zweite Entwurf des Kita-Zukunftsgesetzes des Landes sei bei Weitem nicht ausreichend, um die derzeitige Qualität in den Kindertagesstätten zu erhalten und um neue Aufgaben, wie sie der Gesetzentwurf fixiert, zu bewältigen: So lautet die Reaktion von Landrat Dietmar Seefeldt und dem Ersten Kreisbeigeordneten Marcus Ehrgott (beide CDU).

«Landau.»„Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf wurde zwar beispielsweise das Sozialraumbudget leicht erhöht, das Entwicklungsbudget von 22 Millionen Euro jedoch gestrichen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das für die Südliche Weinstraße vorgesehene Sozialraumbudget in Höhe von etwas mehr als 1,1 Millionen Euro könne bei gutem Verlauf vielleicht ausreichen, um das bisher separat finanzierte Sonderpersonal beispielsweise für französische Spracharbeit, verhaltensauffällige Kinder oder interkulturelle Arbeit zu bezahlen. Keinesfalls würden diese Mittel jedoch ausreichen, um die im Gesetz avisierten zusätzlichen Aufgaben wie Inklusion zu finanzieren, kritisiert die Kreisspitze. Ein weiteres markantes Beispiel sei der Planungspuffer bei der Personalbemessung: „Bisher bestand bei einer Gruppengröße von 20 bis 25 Kindern ein relativ großer Spielraum, welcher gerade in ländlichen Strukturen oft erforderlich war“, heißt es in der Pressemitteilung. Mit dem neuen Gesetz würde langfristig nur noch ein Puffer von acht Prozent zur Verfügung stehen, was bei der aktuellen Belegung bedeuten würde, dass vier Prozent der Stellen nicht mehr vom Land bezuschusst würden und damit die Gefahr bestehe, dass 21 Stellen abgebaut werden müssten, heißt es.

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