Neustadt Kein Mietspiegel mehr

Mietspiegel über die Preise für Wohnungen und Gebäude in Neustadt gibt es von 1986, 1992 und 2004. Sie waren lange Zeit auch Grundlage für die Festsetzung der ortsüblichen Wohnungsmarktmiete für Sozialhilfeempfänger. Doch das beendete das Bundessozialgericht 2009 und forderte als Vergleichsmaßstab ein schlüssiges Konzept für die Ermittlung der Mietpreisobergrenzen, das sich auf den einfachen und durchschnittlichen Wohnraum beschränkt. Der Bundesgerichtshof legte nach, in dem er für Zivilstreitigkeiten die Verbindlichkeit der Vorgaben eines Mietpreisspiegels einschränkte.

Für 30.000 Euro hat die Stadt ein Konzept für die Ermittlung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft bei einem Fachbüro in Auftrag gegeben. Es geht für das untere Marksegment von Netto-Kaltmieten zwischen 4,51 und 5 Euro pro Quadratmeter bei bestehenden Verträgen aus. Bei Angebots- und Neuvertragsmieten liegt die Netto-Kaltmiete je nach Wohnungsgröße zwischen 5,64 und 6 Euro. Diese Mietwerterhebung soll künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.

Auf Basis dieser Daten wurden die Mietzuschüsse des Jobcenters und des Sozialamtes zum 1. Januar 2013 angehoben.

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