Neustadt Haushalt: Gemeinde schuldenfrei

Ruppertsberg. Sehr erfreulich fiel der Jahresabschluss 2013 für Ruppertsberg aus. Die Gemeinde konnte den Haushalt in der Jahresbilanz ausgleichen und sogar einen Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung von rund 20.000 Euro verbuchen. Gegenüber dem Planansatz entspricht dies einer Verbesserung von fast 157.000 Euro.

Das positive Ergebnis ist durch höhere Gewerbesteuereinnahmen, Grundstücksverkäufe in den „Kappesgärten“ und den Verkauf von Brennholz bedingt. Sogar die Investitionsausgaben konnten getilgt werden. Die Gemeinde hatte zum Abschluss des Haushaltsjahrs einen positiven Kassenbestand von rund 417.000 Euro. „Ein solches Ergebnis ist zu Zeiten knapper Kassen schon etwas Besonderes“, betonte Thomas Lintz (CDU) im Bericht vom Rechnungsprüfungsausschuss. „Wir werden deshalb aber nicht übermütig“, versicherte Ortsbürgermeisterin Ursula Knoll (CDU). Schließlich gehe ein besserer Haushaltsabschluss im Folgejahr mit steigenden Abgaben an Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen einher. Ähnlich sieht es auch Jürgen Buchholz (FWG). Nach wie vor sei Vorsicht bei der Planung geboten. Man dürfe nicht das Jahr 2013 als Maßstab ansetzen. Zumal in diesem Jahr die letzten Grundstücke verkauft wurden. Dennoch sieht es auch im Haushaltsjahr 2015 für Ruppertsberg nicht schlecht aus. Die Gemeinde sei weiterhin schuldenfrei, erklärte Büroleiterin Ursula Reisemann: „Ruppertsberg ist eine der wenigen Gemeinden mit positiven Kassenbestand.“ Obwohl es im Haushaltsplan nicht vorgesehen war, wurde dennoch eine Investition mit dem Kauf eines Gartenlandes der Pfarrpfründestiftung in Höhe von 11.000 Euro getätigt. 2016 soll der Ausbau der Franz-Fluch-Straße beginnen. Dafür fallen bereits in diesem Jahr Planungskosten an. Einnahmen für diese Maßnahme sind in erster Linie die wiederkehrenden Ausbaubeträge in Höhe von 90.000 Euro. Die Jahresbescheide sollen bis Ende September zugestellt werden. Das bei einem Brand im vergangenen Spätjahr erheblich beschädigte Ruppertsberger Teehaus soll wieder restauriert und genutzt werden. Dazu musste der Gemeinderat die Grenzen des bebauten Ortsteils im Bereich der Obergasse anpassen. Im Flächennutzungsplan ist war zwar das Hofgut, nicht jedoch der angrenzende Teepavillon der „gemischten Baufläche – Bestand“ zugeordnet. Mit der Klarstellung kann nun ein Bauantrag eingereicht werden. (vnl)

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