Neustadt Haßloch: Keine Chance für Videoüberwachung

Trotz geänderter Gesetzeslage: Die Hürden für die Zulässigkeit einer Videoüberwachung sind hoch. Foto: mehn
Trotz geänderter Gesetzeslage: Die Hürden für die Zulässigkeit einer Videoüberwachung sind hoch.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium sieht keine Voraussetzungen für eine Videoüberwachung am Haßlocher Bahnhof und Rathausplatz gegeben. Die CDU-Ratsfraktion hatte eine solche mit dem Hinweis auf Fahrraddiebstähle, Vandalismus und Ruhestörungen erneut gefordert. Nach der gesetzlichen Neuregelung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen 2017 hatte die CDU einen erneuten Vorstoß unternommen.

Bahnhof laut Polizei „kein Kriminalitätsbrennpunkt“



Nach Auffassung von Staatssekretär Günter Kern kommt eine „bloße Bildübertragung ohne Aufzeichnung“ schon deswegen nicht in Betracht, weil die Videoüberwachung eine Bildaufzeichnung erfordere. Eine solche im öffentlichen Raum sei aber nur „im Einzelfall zur Abwehr einer Gefahr oder zum Schutz gefährdeter öffentlicher Anlagen“ möglich. Eine Videoüberwachung „ohne konkreten Einzelfallbezug“ komme an „gefährlichen Orten“ nur in Betracht, wenn dort nachgewiesenermaßen Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung – und zwar über einen längeren Zeitraum und häufiger als an anderen Orten in der Kommune – begangen werden. Laut Polizeipräsidium Rheinpfalz ist der Haßlocher Bahnhof „kein Kriminalitätsbrennpunkt“: Die Entwicklung bei den dort verübten Straftaten sei „nicht auffällig“ und umfasse hauptsächlich Fahrraddiebstähle - aber keine Gewaltdelikte.

Datenschutzbeauftragter: Höchstens Fahrradständer überwachen



Bedenken gegen eine Videoüberwachung am Rathausplatz äußerte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann. Er signalisierte, dass er „einer solchen Absicht nicht wird zustimmen können“. Lediglich am Bahnhof könne neben „milderen Sicherheitsvorkehrungen“ erwogen werden, die Fahrradständer per Video zu überwachen. Hier sei allerdings die Polizei gefragt.

x