Deidesheim/Haßloch/Lambrecht/Maikammer Grundsteuer: Kommunen haben Hausaufgaben erledigt

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen.
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen.

Die Grundsteuererklärung hat viele Immobilienbesitzer Zeit und Nerven gekostet. Jetzt ist bekannt geworden, dass das Land Rheinland-Pfalz selbst für einen Großteil seiner Liegenschaften noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat – trotz Ablaufs der Frist. Und wie sieht es vor Ort aus?

„Ja, wir haben das erledigt“, sagt Jürgen Keller, Büroleiter der Verbandsgemeinde Lambrecht auf die Frage, ob die Verwaltung ihre Hausaufgaben in Sachen Grundsteuererklärung erledigt habe. Es sei auch kein zusätzliches Personal eingestellt worden. „Aber es war ein Riesenaufwand“, sagt Keller. Denn gerade die Ortsgemeinden besäßen ja eine Vielzahl an Grundstücken. Wald, Wiesen, Äcker, Straßenstreifen, Eckgrundstücke: „Das sind ja nicht nur die Bürgerhäuser“, betont Keller.

Auch Deidesheim hat all seine Erklärungen fristgerecht abgegeben, und auch hier hat die Verwaltung unter dem Aufwand gelitten. Eine Mitarbeiterin der Finanzabteilung habe auf einer halben Stellen über Wochen nichts Anderes gemacht, erklärt Verbandsbürgermeister Peter Lubenau.

Keine Arbeitsrückstände

Bei der Verbandsgemeinde Maikammer sind nach Angaben von Büro- und Werkleiter Andreas Reuter fristgerecht sämtliche eingegangenen Aufforderungen, Grundsteuerobjekte zu bewerten, bearbeitet worden. Das betreffe sowohl die Objekte der Verbandsgemeinde selbst als auch die in den Ortsgemeinden Maikammer, Kirrweiler und St. Martin. Aufgrund der internen Zuständigkeiten bei der Verbandsgemeinde seien die einzelnen Fachbereiche, unterstützt von der Finanzabteilung, in die Erklärungen eingebunden gewesen. Von daher sei der Personalaufwand auf einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt gewesen. Deshalb seien keine größeren Arbeitsrückstände aufgelaufen.

In Haßloch mussten nach Angaben von Marcel Roßmann, Pressesprecher der Gemeinde, rund 2300 Grundstücke begutachtet und erklärt werden. Hierbei handle es sich unter anderem um die Liegenschaften der gemeindeeigenen Haßlocher Immobiliengesellschaft (HIK) sowie um Gebäude wie Rathaus, Bürgerbüro, Musikschule, Bücherei, Kindergärten, Bauhof und Friedhöfe. Aber auch öffentliche Verkehrsflächen, Spielplätze, Parkplätze, Waldflächen sowie landwirtschaftliche Flächen und Äcker in Gemeindebesitz müssten über die Grundsteuer abgebildet werden. Inzwischen sei für fast alle Grundstücke eine Grundsteuerklärung gemacht worden. „Wir befinden uns auf der Zielgeraden“, heißt es aus dem Bereich Liegenschaften, der federführend mit der Arbeit betraut ist. Einzelfallprüfungen stünden noch aus, also beispielsweise die Prüfung von bislang steuerbefreiten Flurstücken. Durch eine Umnutzung könne es sein, dass diese künftig grundsteuerpflichtig sind.

Hoher zeitlicher Aufwand

Insgesamt habe die Arbeit den Beschäftigten ein hohes Maß an Konzentration abverlangt und durch notwendige Recherchen viel Zeiteinsatz erfordert. Vor allem zu Beginn habe sich die Erfassung über Elster als schwierig erwiesen, und Ansprechpartner beim Finanzamt seien wegen der Vielzahl von Anfragen nicht immer umgehend greifbar gewesen. Bald werde die Verwaltung aber auch die letzten Erklärungen übermitteln können.

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