Neustadt Dann standen die Pferde auf der Straße

Pferde, ein Konglomerat von Hütten, Unterständen, ähnlichen Bauten, Stapel mit Holz und anderen Materialien, dazwischen ein Traktor, Pferdeanhänger und eine Kutsche. Dieses Bild bietet sich am Ortseingang von Iggelbach aus Richtung Elmstein kommend. Der Besitzer eines Teils der Grundstücke sagt, dass er hier Landwirtschaft betreibe. Für einige Bewohner des Neubaugebiets Zimmerplatz-Kurzeneck ist der Ortseingang ein Ärgernis. Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bad Dürkheim hat sich zweimal mit den Bauten und der Pferdehaltung im Wohngebiet beschäftigt. Mitarbeiter der Bauabteilung und Kreisveterinär Christian Cegla waren mehrfach vor Ort.

Das Baugebiet Zimmerplatz-Kurzeneck ist zum Teil allgemeines Wohngebiet, ein anderer Teil ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die diversen Gebäude, die der Iggelbacher errichtet hat, stehen bis auf eine Ausnahme auf landwirtschaftlichen Flächen. Dort dürfen nur sogenannte Privilegierte, das sind vor allem Landwirte und Angehörige ähnlicher Berufe, bauen.

Der Iggelbacher hat beim Kreisrechtsausschuss gesagt, dass er eine Imkerei betreibe. Die Familie habe schon seit langem keine Bienenstöcke mehr, berichten Nachbarn. Es gebe eine Bestätigung des Fachzentrums Bienen des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum, dass der Iggelbacher Imker sei, sagt sein Anwalt Thomas Witte. In der Regel könne nur die Landwirtschaftskammer solche Bestätigungen ausstellen, so Achim Martin, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses. Die Kreisverwaltung müsse noch prüfen, ob der Iggelbacher Haupt- oder zumindest Nebenerwerbsimker sei.

Unabhängig davon hätte der Iggelbacher die Gebäude nur mit einer Baugenehmigung errichten dürfen. Die habe er bereits mehrfach beantragt, versichert er. Bei der Bauabteilung der Kreisverwaltung sei nie ein ordnungsgemäßer Bauantrag eingegangen, sagen die zuständigen Mitarbeiter. Im Juni 2012 hatte die Kreisverwaltung den Iggelbacher aufgefordert, die Bauten abzureißen, und dem Mann ein Zwangsgeld angedroht. Dagegen legte er Widerspruch ein. Im Oktober räumte der Kreisrechtsausschuss dem Iggelbacher eine Frist bis Ende November ein, um einen Bauantrag vorzulegen.

Ende Januar, es lag nach Martins Angaben noch immer kein Bauantrag vor, beschäftigte sich der Kreisrechts-ausschuss mit den Pferden des Iggelbachers. Wie Martin berichtete, hatten sich Anwohner deswegen mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt.

Nach Angaben von Martin stellten die Mitarbeiter der Bauabteilung fest, dass die Pferde in einem Bereich des Baugebiets gehalten werden, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Dort dürfen nur Kleintiere gehalten werden. Die Kreisverwaltung teilte dem Iggelbacher im September 2013 mit, dass er die Pferde nur auf den landwirtschaftlichen Flächen halten darf und auch nur, wenn er privilegiert ist - und drohte abermals ein Zwangsgeld an.

Der Iggelbacher legte Widerspruch ein und argumentierte, dass seine Pferde nicht auf Wohn-Grundstücken stünden. Im November waren die Pferde dann auf der Dorfstraße unterwegs, wie mehrere Iggelbacher berichten und was bei der Kreisverwaltung bekannt ist. Unbekannte hätten schon mehrfach einen Zaun umgeworfen und die Pferde auf Baugrundstücke oder die Dorfstraße getrieben, argumentierte Witte im Kreisrechtsausschuss. Ohne Erfolg. Der Iggelbacher muss dafür sorgen, dass seine Pferde nur auf landwirtschaftlichen Flächen stehen und eine Privilegierung nachweisen.

Nachbarn berichten, dass diese Flächen abgeweidet seien, die Huftiere im Sand und Matsch stünden, der Kot nicht entfernt werde, was zu unangenehmem Geruch im Wohngebiet führe - und die Pferde immer mal wieder in den Gärten der Nachbarn mit Gemüse und Obst ihren Hunger stillten. Um dorthin zu kommen, drückten die Pferde den Zaun um.

Auch Kreisveterinär Cegla war bei seinem Besuch in Iggelbach mit der Pferdehaltung nicht zufrieden, wie Sina Müller, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage mitteilt. Als der Veterinär im April 2013 in Iggelbach gewesen sei, sei die Fläche, auf der die Pferde gestanden hätten, aufgeweicht gewesen,

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