Neustadt Corona-Regeln müssen wieder verschärft werden

Auch in der Neustadter Fußgängerzone muss wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Auch in der Neustadter Fußgängerzone muss wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die seit einer Woche über 50 liegenden Corona-Inzidenzwerte haben nun Konsequenzen. Die Stadt muss wie vom Land vorgeschrieben eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie soll ab Dienstag gelten. Außerdem wurden die Einschränkungen für die Mandelmeile verlängert.

Kurz vor dem Oster-Wochenende musste die Stadtverwaltung noch einiges regeln, um das Corona-Infektionsgeschehen in Neustadt möglichst gut einzudämmen. Das betrifft auch die Allgemeinverfügung zur Mandelblüte. Sie galt bis Ostermontag und ist nun bis Sonntag, 18. April, verlängert worden.

Ziel der Verordnung ist es, speziell an Wochenenden und Feiertagen den Tagestourismus in Gimmeldingen zu unterbinden. Auswärtige dürfen sich dann nicht auf der Mandelmeile aufhalten. Das ist nur den Neustadtern erlaubt. Oberbürgermeister Marc Weigel (FWG) begründet die Verlängerung der Regeln: „Wir decken damit die ganze Zeit der Mandelblüte ab.“ Witterungsbedingt sei die Blüte in diesem Jahr etwas verzögert. Daher wolle man es nicht riskieren, dass nach Ostern doch noch viele Gäste kommen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Verfügung sind positiv. Die Regeln werden weitgehend eingehalten. Allerdings gibt es immer wieder Andrang, weshalb die Ordnungskräfte vor Ort sind, kontrollieren und Verstöße (etwa gegen die Parkregeln) ahnden. Laut der neuen Verfügung gilt auf der Mandelmeile für Tagestouristen an Feiertagen und Wochenenden zwischen 9 und 18 Uhr ein Besuchs- und Betretungsverbot.

Viele Händler und Wirte sind mächtig angefressen.
Kommentar

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Bitter

Aktueller Inzidenzwert: 65,7

Und auch für die Neustadter werden sich ab Dienstag wieder einige Spielregeln ändern. Schon seit einer Woche liegt die Stadt beim Inzidenzwert, der über die Anzahl der Corona-Infektionen innerhalb einer Woche bezogen auf 100.000 Einwohner informiert, über dem kritischen Wert 50. Demnach ist eine Kommune laut der Landesverordnung verpflichtet, wieder eine Allgemeinverfügung zu erlassen und bestimmte Lockerungen zurückzunehmen. Die Verwaltung ist dazu schon seit Ende vergangener Woche mit der Landesregierung in Gesprächen. Am Mittwochnachmittag nun kam die Antwort aus Mainz.

Demnach wird ab Dienstag eine neue Allgemeinverfügung in Kraft treten. „Angesichts der stabilen Inzidenzwerte halte ich es für vertretbar, dass die Regelungen erst ab Dienstag und nicht schon ab Samstag gelten“, so Weigel. Am Mittwoch betrug der Inzidenzwert 65,7. Er bewegt sich seit einer Woche in diesem Bereich und bleibt recht weit von der 100er-Marke weg, ab der eine Notbremse mit weitreichenden Einschränkungen kommen muss.

Zu den ab Dienstag geltenden schärferen Regeln zählen unter anderem diese Punkte:

  • Rückkehr zum Terminshopping im Einzelhandel (maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter)
  • Maskenpflicht in der Fußgängerzone
  • Proben- und Auftrittsverbot für den Bereich Laienkultur
  • Sport: Erlaubt ist Einzelsport nur im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, für Kinder bis 14 Jahre ist zudem kontaktfreies Training in Gruppen mit maximal 20 Teilnehmer erlaubt. Mannschaftssport für alle über 14 ist nicht erlaubt.

Mainz lehnt Neustadter Vorschlag ab

Bitter für die Stadt: Die von OB Weigel vorgeschlagene Sonderlösung für den hiesigen Handel ist wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt worden. Weigel hatte die Rückkehr zum Terminshopping verhindern wollen. Sein Vorschlag: Die Geschäfte dürfen weiterhin für die Bürger öffnen, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Das Land habe sich zwar für den „fortschrittlichen Beitrag“ im Umgang mit der Pandemie bedankt, sagt Weigel. Aber die aktuelle Rechtslage erlaube keine Umsetzung, denn in Neustadt gebe es kein „atypisches Infektionsgeschehen“. Daher müsse sich die Stadt an die Regeln der allgemeinen Mustersatzung halten.

Für die Außengastronomie ändert sich durch die neue Allgemeinverfügung erst einmal nichts. Gäste dürfen bewirtet werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Einschränkungen gibt es hier erst, wenn die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt.

Testzentren geöffnet

Weigel setzt die Vorgaben aus Mainz entsprechend um. Allerdings sieht er in der recht stabilen Inzidenz der vergangenen Tage durchaus einen Hinweis darauf, dass das in der Stadt gemachte Testangebot ein wichtiges Hilfsinstrument im Umgang mit Infektionen sei. Daher sei es gut, dass viele Bürger die Testzentren aufsuchten. Zumal alle Testzentren ohne Termin aufgesucht werden könnten. Er mahnt die Bürger zur Vorsicht. Die Situation im Hetzelstift-Klinikum werde wieder schwieriger. Daher warnten die Ärzte und Mitarbeiter des Gesundheitsamts eindringlich vor einer unkontrollierten Virus-Ausbreitung.

 

Zur Sache

Das DRK-Testzentrum im Klemmhof ist an Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag jeweils von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Das DRK-Testzentrum in der Hetzelgalerie ist hingegen an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag geschlossen. Es ist nur an Karsamstag von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Das vom Hetzelstift betriebene Testzentrum in der Speyerdorfer Straße ist an Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

 

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