Neustadt / Bad Dürkheim
Corona-Klagen: Keine Entspannung in Sicht
Ein jüngstes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz hat auch Bürger an der Mittelhaardt aufhorchen lassen. In zweiter Instanz hatten die Koblenzer Richter entschieden: Die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz müssen Corona-Informationen auf die einzelnen Ortsgemeinden heruntergebrochen an anfragende Medien weitergeben. Geklagt hatte die „Pirmasenser Zeitung“ in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Das für Neustadt und den Kreis Bad Dürkheim zuständige Gesundheitsamt des Landkreises hatte zu Beginn der Pandemie genauso agiert. Dann aber wurde nur noch nach Stadt und Landkreis unterschieden. So zu verfahren, habe des Gesundheitsministerium empfohlen, erklärte damals Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße hingegen schlüsselte die Zahlen für die Medien auch weiterhin zumindest nach Verbandsgemeinden auf.
Jetzt nach Gemeinden
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim werde sich an dem Urteil orientieren und je nach Anfrage den örtlichen Bezug liefern, hieß es am Mittwoch. Aufgeschlüsselt seien die Zahlen nach Postleitzahlen, wegen zeitlicher Unterschiede differieren sie aber wie gehabt etwas mit jenen, die das Landesuntersuchungsamt täglich herausgibt.
Mit Blick auf die Gesamtanzahl an Corona-Infektionen seit Ausbruch der Pandemie stellt sich die Lage in den Ortsgemeinden im Bereich der RHEINPFALZ-Lokalausgabe Neustadt demnach wie folgt dar: Elmstein 13 Fälle/9 davon abgeschlossen im Sinn von wieder gesund, Esthal 5/5, Frankeneck/Neidenfels (gleiche Postleitzahl) 17/15, Lambrecht 28/23, Lindenberg 11/9 wieder gesund, ein Mensch gestorben, Weidenthal 6/5, Deidesheim 22/21, Forst 7/7, Meckenheim 25/18, Niederkirchen 19/17, Ruppertsberg 17/11, Haßloch 202/162 wieder gesund, ein Mensch gestorben, Verbandsgemeinde Maikammer 57/44.
Urteil einkassiert
Mit seinem Urteil hatte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt kassiert, das in erster Instanz für die Klage aus Pirmasens zuständig war. Zuständig war es auch für die Klage eines Internatsschülers in Kaiserslautern: Weil er im Norden von Rheinland-Pfalz wohnt, wollte er für sich Fernunterricht erstreiten, da er wegen einer Asthma-Erkrankung zur Corona-Risikogruppe gehöre. Darüber entschied das OVG nahezu zeitgleich mit der Klage aus Pirmasens und bestätigte dabei das Neustadter Urteil, das dieses Begehren ablehnte.
Die Neustadter Verwaltungsrichter sind seit Ausbruch der Pandemie zusätzlich gut beschäftigt. Und das, obwohl sie nicht automatisch für alle Corona-Klagen aus ihrem Beritt zuständig sind, wie der Vorsitzende Richter der Fünften Kammer, Roland Kintz, auf Anfrage erläutert. Denn alles, was sich direkt gegen Vorschriften aus Corona-Verordnungen des Landes beziehe, werde von den Kollegen in Mainz in erster Instanz behandelt.
Demos belasten besonders
Doch das, was in Neustadt geblieben ist, reicht völlig aus. Vor allem, wenn es um Demonstrationen geht, seien die Richter nahezu rund um die Uhr im Einsatz, so Kintz. Oft gingen Eilanträge, weil eine Verwaltung eine Demo verboten hat, erst am späten Freitagabend ein. Jüngster Fall war die fürs vergangene Wochenende geplante „Querdenker“-Kundgebung in Kaiserslautern, die die Stadt untersagt hatte, was vom Gericht bestätigt wurde.
Etliche weitere Entscheidungen sind bekannt – wie der ewige Streit um die Maskenpflicht, wenn ein Attest vorliegt. Ganz so einfach sei die Sache nicht, gibt Kintz zu bedenken, zumal ein solches Attest selten eine echte Aussagekraft habe. Klar sei aber, dass ein Gesichtsvisier keinesfalls denselben Schutz biete wie eine Maske. Doch nicht immer hat der Bürger als Kläger das Nachsehen. So gewann ein Pfälzer, der nicht hinnehmen wollte, dass eine Trauerfeier im Freien nur am Grab, statt auch vor der Aussegnungshalle stattfinden kann.
Per Telefon geklärt
So manche Fälle schaffen es allerdings nicht in den Gerichtssaal, weil es dem Verwaltungsgericht gelingt, vorab eine Lösung zu finden. Kintz erinnert sich an einen Betroffenen, der in Quarantäne sollte, obwohl er keinen Kontakt zur infizierten Person hatte. Oder die nur 15-minütige Besuchszeit in einem Altenheim, auch wenn der Gast Hunderte Kilometer weit angereist war: „Auch das haben wir irgendwie hinbekommen, ohne eine Entscheidung treffen zu müssen.“
Rund 40 Corona-Verfahren hat das Verwaltungsgericht seit März gezählt, als die ersten Verbote ergingen. Dass sich die Lage entspannen wird, hofft Roland Kintz zwar, wirklich glauben tut er es aber nicht. Sobald Menschen geimpft seien, werde es heikel mit den Verboten, prognostiziert er und führt dazu den Gleichheitsgrundsatz an. Aber wer solle dann kontrollieren, ob geimpft oder nicht.