Neustadt Behandlungsscheine statt Karte

Der Kreisbeirat für Migration und Integration wird seine Forderung, Asylbewerbern für die ersten 15 Monate ihres Aufenthalts im Kreisgebiet eine elektronische Gesundheitskarte auszustellen, nicht weiterverfolgen.

Durch die elektronische Gesundheitskarte würden dem Kreis weitaus höhere Kosten und ein höherer Personalwand entstehen als beim derzeitigen System der Behandlungsscheine, erläuterte Kreisbeigeordneter Frank Rüttger (CDU). Ab dem 16. Monat haben Asylbewerber Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung mit weitgehend gleichen medizinischen Leistungen wie jeder Kassenpatient. Zuvor sind diese Leistungen eingeschränkt und bedürfen eines Behandlungsscheines, den sie bei den Gemeindeverwaltungen abholen müssen. Die Arztkosten trägt der Kreis, dazu bekommt er einen Landeszuschuss. Wie Rüttger erläuterte, wird dieses System von Kritikern als Benachteiligung und Stigmatisierung von Asylbewerbern eingestuft. Zudem seien die Gesundheitsscheine mit erhöhtem Verwaltungsaufwand für Praxen und Kliniken verbunden. Deshalb haben Bund und einzelne Länder, darunter auch Rheinland-Pfalz, Vereinbarungen mit den Krankenkassen über die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte getroffen. Rüttger betonte, dass sich am Leistungsumfang für die Asylbewerber in den ersten 15 Monaten nichts ändere. Laut Vereinbarung müssten die Kommunen überprüfen, ob sich medizinische Einrichtungen an diesen Leistungskatalog halten. Auch würden sich die Krankenkassen frühestens 2018 in der Lage sehen, die Karten nach Ablauf der 15 Monate oder bei Missbrauch zu sperren. Die Kommunen müssten dennoch die Kosten tragen, wenn beispielsweise eine ungültige Gesundheitskarte benutzt werde. Und die Kommunen müssten zusätzlich acht Prozent Verwaltungsaufwand an die Kassen zahlen. All dies ergäbe für den Kreis erheblich mehr Kosten und Aufwand. Laut Rüttger ist nirgends im Land die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Im Kreis sei es lange gängige Praxis gewesen, abgelehnte Asylbewerber, die abgeschoben werden sollten, in der Regel vorher über den Termin zu informieren, so Heinz Gmeinwieser vom Migrationsamt. Der Bund habe das Asylrecht nun dahingehend geändert, dass dies nicht mehr erlaubt sei. Wie Beiratsvorsitzender Ernst Bedau berichtete, bestehe nach wie vor das Problem, dass anerkannte Asylbewerber, die dann Hartz IV bekämen, oft bis zu sechs Wochen kein Geld sähe. Gespräche zwischen Kreis und Jobcenter hätten zu keiner Besserung geführt. Laut Gmeinwieser sind etwa 200 bis 250 Kreisbewohner von einer Neuregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft betroffen. Nicht-EU-Bürger mit unbefristetem Aufenthaltsrecht können ab 60 Jahren bei einigen weiteren Voraussetzungen zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Regelung sei vor allem ein Vorteil für Türken der sogenannten Gastarbeiter-Generation. Sie leben als Rentner häufig einen Teil des Jahres in der Heimat, verlieren aber das Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn sie ein halbes Jahr nicht hier waren. (ann)

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