Neustadt 30 Liter Frischwasser pro Badegast

Öffentliche und gewerblich genutzte Schwimmbäder sind laut Umweltbundesamt (UBA) dazu verpflichtet, aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen regelmäßig Frischwasser ins Badewasser zu leiten: 30 Liter pro Badegast und Tag. Diese Menge ist auch für das Neustadter Stadionbad und die Bäder in Hambach, Mußbach und Duttweiler das Maß aller Dinge.

„Bei uns ist es sogar eher etwas mehr“, informiert Holger Mück, technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt, die alle vier Bäder mit Wasser beliefern. Denn auch die Stadtwerke wissen: Urin, Schweiß, Schuppen, Kosmetika, Hautreste und Harnstoff können dem menschlichen Körper anhaften. Gelangen sie ins Wasser, entsteht in Verbindung mit als Desinfektionsmittel beigefügtem Chlor die Verbindung Trichloramin. Dessen Geruch nehmen Badegäste gern als „Chlorgeruch“ wahr – dabei ist Chlor ein geruchsneutrales Gas. Die Chlorbeigabe ist nicht überflüssig. Auch in den vier Neustadter Bäder ist oft zu beobachten, dass nicht wenige Badegäste nach dem Motto „Ungeduscht sollst du ins Wasser gehen“ verfahren. „Das Personal ist gehalten, sie darauf anzusprechen. Es sind auch überall entsprechende Schilder aufgestellt“, sagt Mück. „Leider rutscht so mancher aber auch durch. Es lässt sich nicht ganz vermeiden.“ Beim Einstieg ins kühle Nass gibt der Körper unfreiwillig Urin ab, wenn auch nur in einer geringen Menge. Dazu kann Harnstoff kommen, der ein wichtiger Bestandteil der Haut ist und diese feucht hält. Pro Quadratzentimeter menschlicher Haut sind es gut acht Mikrogramm Harnstoff. Ein Erwachsener hat eine Hautoberfläche von etwa zwei Quadratmetern, auf denen sich insgesamt 0,16 Gramm Harnstoff befinden. Durch Abbrausen lasse sich der Harnstoff vorm Baden oder Schwimmen fast vollständig entfernen, so das UBA – was wiederum die Bildung von Trichloramin verringere und das Badewasser entlaste. In den Neustadter Bädern wird das Wasser gespült und gefiltert, Filterrückstände werden durch Rückspülung entfernt. Ein Vorgang, der ebenfalls dazu führt, dass Frischwasser zugeführt werden muss, wie Mück erläutert. Der Appell des Bundesumweltamts ist deutlich: Wenn jeder Badegast Disziplin beweist – etwa durch gründliches Duschen vor dem Schwimmen und dem rechtzeitigen Gang zur Toilette – ist das ein wichtiger Beitrag zu sauberem Beckenwasser. (ain)

x