Neustadt Kein Interesse an Hillwood-Vorschlag

Riesiges Areal im Süden: Hillwood will hier eine 28.000 Quadratmeter große Logistikhalle bauen.
Riesiges Areal im Süden: Hillwood will hier eine 28.000 Quadratmeter große Logistikhalle bauen.

Der Immobilienentwickler Hillwood Development Company aus Texas hatte in seinem im August 2018 bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingereichten Bauantrag eine maximale Anzahl von 768 Lkw-Bewegungen innerhalb von 24 Stunden genannt (wir berichteten mehrfach). Auf dem 56.500 Quadratmeter großen Grundstück im Südwesten des Industriegebiets Süd will Hillwood ein Logistikzentrum errichten. Geplant ist eine rund 28.000 Quadratmeter große Halle. Das Projekt stößt wegen der zu erwartenden Verkehrsbelastung bei Kommunalpolitikern und Bürgern auf breite Ablehnung. Der Gemeinderat hatte am 12. Dezember 2018 den einstimmigen Beschluss gefasst, im Industriegebiet Süd einen neuen Bebauungsplan („Am Obermühlpfad“) aufzustellen. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen die Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung im Industriegebiet Süd neu gefasst werden. Planungsziel soll es unter anderem sein, die „Zulässigkeit industrieller und gewerblicher Anlagen sowohl in Bezug auf die Art als auch auf das Maß der Bebauung“ zu steuern. Bei der Kreisverwaltung beantragte die Gemeinde Haßloch daraufhin, den Bauantrag des Investors zurückzustellen. Dem entsprach die Kreisverwaltung am 7. Januar: Die Behörde erklärte, bis Januar 2020 keine Baugenehmigung für ein Logistikzentrum im Industriegebiet Süd zu erteilen. Im Gespräch mit der RHEINPFALZ teilte Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) mit, dass im Januar ein Kompromissvorschlag des Investors eingegangen sei. Demnach soll die Halle zwar unverändert groß gebaut werden, aber nur von einem einzigen Logistikunternehmen aus dem Bereich Fahrzeugteile genutzt werden, das 50 Mitarbeiter beschäftigen soll. Die Anzahl der Lkw-Bewegungen pro Tag betrage nach Angaben von Hillwood statt der ursprünglich im Bauantrag angegebenen 768 nur 160 in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr. Einhelliger Tenor im Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss (BVE) sei gewesen, so Lorch, diesem Vorschlag „nicht näherzutreten“. Stattdessen solle der neue Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ vorangetrieben werden. Ziel sei es, Art und Maß der baulichen Nutzung im derzeitigen Industriegebiet Süd zu konkretisieren und für die Zukunft zu regeln, sagte der Bürgermeister. Das gelte nicht nur für die Fläche, auf der die Logistikhalle gebaut werden soll, sondern generell für das ganze, 38 Hektar große Gebiet. Am 21. Februar soll in der nächsten BVE-Sitzung der Planungsauftrag für den B-Plan an ein externes Büro vergeben werden. Den Hillwood-Vorschlag beurteilte Lorch skeptisch: Auch wenn jetzt eine geringere Anzahl von Lkw-Bewegungen ins Spiel gebracht werde, könne heute niemand wissen, welche Nutzungen sich entwickeln könnten, wenn die Halle einmal stehe. In jedem Falle sei es sinnvoller und sicherer, den neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ zu entwickeln. Das habe auch die Anwaltskanzlei, die die Gemeindeverwaltung in dieser Sache juristisch berät, empfohlen. Das Thema „Logistikzentrum“ werde erst am 13. März auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung kommen, kündigte Lorch an. Bei der nächsten Ratssitzung am 20. Februar werde, wie berichtet, ausschließlich das Thema Sanierung und Modernisierung des Badeparks behandelt werden. Am 13. März soll über den neu gefassten Antrag der Grünen entschieden werden, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Lachener Straße, 3. Änderung“ bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Am Obermühlweg“ in die Wege zu leiten. Über eine Hamburger Kanzlei habe der Investor gegen die Verfügung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, das Baugesuch für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen, Widerspruch eingelegt, teilte Lorch weiter mit. Der Widerspruch sei ohne Begründung eingegangen. Es sei angekündigt worden, die Begründung nachzureichen. Auf Anfrage bestätigte das gestern die Kreisverwaltung. Die Behörde sieht derzeit aufgrund der zwölfmonatigen Zurückstellung keinen aktuellen Handlungsbedarf.

x