Neustadt Aufatmen nach der Ausreise

Abflug am Montagabend in Frankfurt, Landung am Dienstagmorgen in Mogadischu: Der Somalier ist freiwillig in seine Heimat zurückg
Abflug am Montagabend in Frankfurt, Landung am Dienstagmorgen in Mogadischu: Der Somalier ist freiwillig in seine Heimat zurückgeflogen.

Ein in Deutschland wegen Sexualdelikten verurteilter Asylbewerber aus Somalia ist gestern freiwillig in sein Heimatland zurückgekehrt.

2014 war der im Juli 2013 nach Deutschland gekommene Somalier zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er im August 2017 verbüßt hatte. Der Landkreis Bad Dürkheim wies den Mann, bei dem eine Psychose diagnostiziert wurde, anschließend Haßloch zur Unterbringung zu. Die Gemeinde wehrte sich dagegen mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln, weil von dem Mann ein erhebliches Gefährdungspotenzial ausgehe. Verwaltungsgericht Trier und Oberverwaltungsgericht Koblenz verneinten allerdings ein „Abwehrrecht“ der Gemeinde gegen die Verpflichtung, ihn hier unterzubringen. Die Zuweisung des Mannes nach Haßloch sei nicht zu beanstanden.

Kommune sah sich überfordert

Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU), der stets betont hatte, der Kreis sitze mit der Gemeinde „im selben Boot“, forderte mehrfach eine sichere Unterbringung in einer Einrichtung des Landes: Die Kreisverwaltung sehe sich außerstande, die Kontrolle des Mannes zu gewährleisten, bei dem laut Gutachten weitere einschlägige Straftaten nicht ausgeschlossen werden könnten. Kommunen könnten eine notwendige Überwachung nicht gewährleisten und seien mit dieser Aufgabe überfordert, so Ihlenfeld. Beim Mainzer Integrationsministerium, an das sich der Landrat im Oktober 2017 hilfesuchend gewandt hatte, fand er mit seiner Forderung aber kein Gehör.

Keine Bleibeperspektive in Deutschland

Seit Anfang 2018 war der Asylantrag des Somaliers rechtskräftig abgelehnt, nachdem er fast alle Rechtsmittel ausgeschöpft hatte. Er konnte jedoch nicht in seine Heimat abgeschoben werden, weil Somalia sich derzeit weigert, Staatsangehörige aufzunehmen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde. Anders sieht es aber bei einer freiwilligen Rückreise aus: Bei freiwilligen Heimkehrern, die gültige Papiere besitzen, gebe es im Allgemeinen keine größeren Probleme, so der zuständige Kreis-Beigeordnete Sven Hoffmann (CDU).

Landung in Mogadischu am Dienstagmorgen

Bei einer Anhörung Ende Juni in der somalische Botschaft in Berlin habe dem Mann klargemacht werden können, dass er in Deutschland keine Bleibeperspektive habe, sagte Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) gestern im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Nachdem sich der Somalier für eine freiwillige Rückkehr in die Heimat entschieden habe, seien ihm Rückreisepapiere ausgestellt worden. Gemeinsam mit einem Arzt als Begleitperson – der Somalier muss regelmäßig Medikamente einnehmen – reiste er von Frankfurt über Amsterdam und Nairobi nach Mogadischu, wo er planmäßig am Dienstagmorgen landete. Nach Angaben von Ihlenfeld hat der Mann lediglich ein Taschengeld in Höhe eines dreistelligen Betrags erhalten: Dem Rückkehrer sei – im Gegensatz zu manchen anderen Fällen – keine Summe von mehreren tausend Euro gezahlt worden.

Ihlenfeld: An zentralen Rückführungen weiter arbeiten

Zwar sei bereits vor 14 Tagen der Rückflug gebucht worden, sagte Ihlenfeld, aber die Kreisverwaltung habe mit einer Veröffentlichung warten wollen, bis der Somalier tatsächlich in seiner Heimat gelandet ist. Denn es komme vor, dass sich Betroffene weigern, das Flugzeug zu besteigen oder vor der Rückreise untertauchen. Aber im Fall des Somaliers habe alles geklappt. Auch zuvor habe sich der Mann in den vergangenen Monaten kooperativ und unauffällig verhalten, habe seine Medikamente regelmäßig eingenommen und sich vor allem zu Hause aufgehalten – nicht zuletzt, weil er selbst gemerkt habe, dass er „im Fokus der Öffentlichkeit“ stand.

Landrat: Gute Zusammenarbeit

Seit Ende Mai seien bereits die Bemühungen gelaufen, in dem Fall eine Lösung zu finden, so Ihlenfeld. In der Regel dauere es zumindest ein Vierteljahr, bis die freiwillige Rückkehr angetreten werden kann. Dass in diesem Fall eine raschere Heimkehr möglich gewesen sei, so der Landrat, sei der guten Zusammenarbeit des Kreises mit den zuständigen Stellen bei Bund, Land und der Polizei zu verdanken. Dennoch zeige der hohe Organisationsaufwand auf der kommunalen Ebene, selbst bei einer freiwilligen Ausreise, dass weiter an zentralen Rückführungen von Flüchtlingen ohne Bleiberecht gearbeitet werden müsse. Ihlenfeld unterstrich noch einmal seine Forderung an das Land, für sichere Unterbringungsmöglichkeiten in solchen Fällen zu sorgen. Der Somalier war zwar ins Überwachungsprogramm „Visier“ (Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor Inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern) aufgenommen worden. Trotzdem sei eine lückenlose Kontrolle in solchen Fällen für eine Kommune einfach nicht zu leisten.

Freiwillige Ausreise beste Option für Gemeinde und Kreis

Bis zu dieser Lösung habe es nun zwar etwas länger gedauert, so Ihlenfeld, aber die freiwillige Ausreise sei die „beste Option“, sowohl für den Landkreis als auch für die Gemeinde Haßloch. „Wir haben ein Problem weniger, und wir haben die Situation entschärfen können“, sagte Ihlenfeld auch im Blick auf die Verunsicherung in Teilen der Bevölkerung in den vergangenen Monaten. Für die Gemeinde Haßloch zeigt sich auch der Erste Beigeordnete Tobias Meyer (CDU), der derzeit den im Urlaub weilenden Bürgermeister Lothar Lorch vertritt, mit der Entwicklung zufrieden: „Damit hat sich die Sorge um eine Gefährdung der Bevölkerung erledigt.“ Nur eine kurze Stellungnahme gab das Integrationsministerium auf Anfrage der RHEINPFALZ ab: „Das Integrationsministerium und die Zentralstelle für Rückführungsfragen haben die Ausländerbehörde im Kreis Bad Dürkheim in allen Fragen der Rückführung nach Kräften unterstützt. Das war eine sehr konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

x