Ludwigshafen Weiter Maskenpflicht bei Stadtverwaltung

Die Verwaltung soll auf diese Weise funktionsfähig bleiben.
Die Verwaltung soll auf diese Weise funktionsfähig bleiben.

Bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen gilt weiterhin die Pflicht, in Innenräumen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske zu tragen, wie es aus dem Rathaus heißt. Das betrifft sowohl Mitarbeiter als auch Bürger. Damit macht die Stadt von ihrem Hausrecht in den Dienstgebäuden Gebrauch. „Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske hat sich als effektives Mittel erwiesen, um Infektionen vermeiden zu können und stellt zudem einen verhältnismäßig geringen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar“, begründet Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) diese Entscheidung. Die Regelung schütze die Mitarbeiter vor Ansteckungen am Arbeitsplatz und stelle die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicher. Die Maskenpflicht gilt in Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen der Stadt, so zum Beispiel in den Hallenbädern, in der Stadtbibliothek, in der Musikschule, im Wilhelm-Hack-Museum und im Theater im Pfalzbau – jeweils bis zum Sitzplatz oder Sportbereich. Eine Maskenpflicht und ergänzend die 3G-Regelung gilt laut Stadt in der Volkshochschule und in den Seniorentreffs.

x