Ludwigshafen Tierkrematorium: Urteil stärkt Investor

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Seit im Sommer die Pläne für ein Tierkrematorium auf der Grenze zwischen Rheingönheim und der Gartenstadt bekannt geworden sind, wachsen Ängste und Widerstand der Anwohner. Im mittelhessischen Homberg beschäftigt ein Konflikt um ein Tierkrematorium längst die Gerichte. Das dortige Verwaltungsgericht hat jetzt eine interessante Entscheidung getroffen.

Wirft man einen Blick auf den Streit zwischen einer Anwohner-Initiative und der Firma Skirlo, die in Homberg bei Gießen seit Ende 2012 in einem gemischten Wohn- und Gewerbegebiet ein Tierkrematorium betreibt, dann wird deutlich, wie sich eine Gemengelage wie jene um das geplante Tierkrematorium im Rheingönheimer Gewerbegebiet „Im Sandloch“ entwickeln könnte. Einerseits haben die Anwohner des Luftkurorts an der Ohm recht gehabt, was ihre Ängste vor den Emissionen des Verbrennungsofens in dem Tierkrematorium vor ihrer Haustür betrifft. Wie bei vorgeschriebenen Kontrollen der Anlage festgestellt wurde, hat das Krematorium bei laufendem Betrieb die Grenzwerte für Dioxine und Furane deutlich überschritten. Daher darf die Firma Skirlo auch einem Gerichtsurteil zufolge ihren Ofen seit September nicht mehr anwerfen. Einen Rechtsschutzantrag des Betreibers gegen diese Verfügung hat das Verwaltungsgericht Gießen Anfang November abgelehnt. Der Ofen muss zunächst mit einem sekundären Abgasreinigungsverfahren nachgerüstet werden, erst dann darf die Betreiberfirma wieder tote Haustiere verbrennen. Eine Klage der Anwohner, die etwa 100 Meter entfernt wohnen, gegen die Genehmigung des Krematoriums der Gießener Verwaltung vom Dezember 2011 hat das dortige Verwaltungsgericht dagegen vor gut einer Woche abgewiesen. An der Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Tierkrematoriums bestehe kein Zweifel, haben die Richter klargestellt. Die Kammer begründete diese Einschätzung damit, dass durch das Tierkrematorium in Homberg keine nachbarlichen Belange verletzt worden seien. Die Anwohner würden nicht in ihren Rechten verletzt. Diese hatten gegen die immissionsrechtliche Genehmigung geklagt. Außerdem hatten sie die fehlende Bürgerbeteiligung kritisiert und eingewandt, dass ein Tierkrematorium nicht in ein Wohngebiet gehöre. Das sieht das Gießener Gericht jedoch anders. Stand der Dinge in Homberg ist also: Wenn die Betreiberfirma Skirlo ihren Ofen nachrüstet und die Grenzwerte künftig einhält, ist gegen den Betrieb des dortigen Tierkrematoriums nichts einzuwenden. Diese Entscheidung des Gießener Gerichts deutet darauf hin, dass auch in Ludwigshafen an einer Genehmigung des geplanten Tierkrematoriums durch die Verwaltung trotz knapp 500 Einsprüche besorgter Bürger kaum zu rütteln sein dürfte. Am 5. Februar werden diese im Pfalzbau verhandelt. Roland Merker, Chef der Firma Anubis Tierbestattungen, die das Tierkrematorium in Rheingönheim plant, wertet das aktuelle Urteil als gutes Zeichen: „Das Gericht hat für den Anlagenhersteller gesprochen.“ Allerdings betont Merker, dass die für Ludwigshafen geplante Anlage nicht mit den Gegebenheiten in Mittelhessen vergleichbar sei. Der dortige Betreiber arbeite mit einem anderen Ofenhersteller zusammen. Wiederholt unterstrichen Merker und Geschäftsführer Harald Spannagel, dass beim Betrieb der Anlage in Rheingönheim alle Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Ein Sprecher der Anwohner in der angrenzenden Ernst-Reuter-Siedlung erklärte dazu gestern auf Anfrage: „Sollte der Betreiber des Krematoriums in Ludwigshafen Filter einbauen und die Grenzwerte nach VDI einhalten, spricht unsererseits nichts gegen einen Betrieb.“ Ohne Filteranlage sei aber auch nach Meinung eines Gutachters die Anlage nicht gefahrlos zu betreiben. Im Gegensatz zu den Klagegründen in Homberg stören sich die betroffenen Bürger dem Sprecher zufolge weder an einem „optisch wahrnehmbaren Schornsteinflimmern“, noch erwarten sie eine Lärmbelästigung. „Wir fordern lediglich die Reinhaltung der Luft aus Gründen des Gesundheitsschutzes.“

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