Ludwigshafen Stadt: Kein Heckenschnitt in der Vogelbrutzeit

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Die Stadtverwaltung, Bereich Umwelt, erinnert daran, dass ab März die Vogelbrutzeit beginnt und bis dahin zum Schutz der heimischen Vogelwelt größere Heckenschnitte abgeschlossen sein müssen. Von 1. März bis 30. September sind an Gehölzen und Hecken als Ausnahme nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um den Zuwachs zu begrenzen oder zurückzunehmen. Die Gartenvögel stünden wie alle europäischen Vogelarten unter besonderem Schutz und dürften in der Brutzeit nicht gestört werden. Bevor Gehölze geschnitten werden, müssten sie immer auf Nester durchgeschaut werden. Nur wenn ein Schnitt aus dringenden Verkehrssicherheitsgründen in der Vogelbrutzeit unumgänglich sei, könne eine Befreiung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vom Verbot von der Naturschutzbehörde erteilt werden.

Grünabfälle könnten bei allen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Es würden auch Wurzelwerk und Stämme, die dicker als zwölf Zentimeter und maximal 1,50 Meter lang sind, angenommen.

Hier werden Infos erteilt

Infos zum Schnittverbot in der Vogelbrutzeit erteilt der Bereich Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, unter Telefon 0621 504-3365 oder, wenn es um die Entsorgung des Grünschnitts geht, die Abfallberatung, Telefon 0621 504-3455.

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