Aktion 72 – Hilfe für den Nachbarn Neues Schloss, neue Kleider

Herr L., 57, verlor seinen Haustürschlüssel. Dank Unterstützung der „Aktion 72“ konnte ein neues Haustürschloss montiert werden.
Herr L., 57, verlor seinen Haustürschlüssel. Dank Unterstützung der »Aktion 72« konnte ein neues Haustürschloss montiert werden.

Seit über 50 Jahren hilft die „Aktion 72“ Bedürftigen in Ludwigshafen und unterstützt Organisationen, Vereine und Initiativen. Hilfe wird an vielen Stellen gebraucht, wie diese Beispiele zeigen.

Fall 24: Mittlerweile hat das Blaue Kreuz wieder eine Gruppe für Angehörige installiert. Es ist wichtig, mit Angehörigen über die Situation Alkoholkranker zu sprechen, um die zwischenmenschlichen Beziehungen wieder zu festigen, die in Zeiten des Konsums eventuell in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der Verein und auch das Gruppenangebot werden von der „Aktion 72“ unterstützt.

Fall 25: Frau K., 74, leidet unter einer Depression. Zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur Strukturierung ihres Tagesablaufs wurde ihr der Besuch einer Tagespflege empfohlen. Die Pflegekasse und die Eingliederungshilfe der Stadt übernehmen hier jetzt die Kosten. Doch für Frau K. sind alle Antragstellungen bei Behörden eine große Hürde. Aus diesem Grund hat sie seit einigen Jahren eine rechtliche Betreuung durch den SKFM-Betreuungsverein. Aufgrund der Depression fällt es ihr auch schwer, eine Mahlzeit zuzubereiten. Hier erhält sie nun zweimal die Woche ein Essen auf Rädern. Mit ihrer kleinen Rente und der ergänzenden Grundsicherung fällt es schwer, die Kosten hierfür aufzubringen. Mit der Unterstützung der „Aktion 72“ konnte ein Teil der Aufwendungen übernommen werden.

Fall 26: Frau S., 63, leidet seit vielen Jahren unter einer psychischen Erkrankung. Daher war es ihr auch nicht möglich, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Seit vielen Jahren arbeitet sie nun in einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Seit diesem Jahr fällt es ihr zunehmend schwerer, auch dort zu arbeiten. Frau S. wird auf Dauer nicht mehr in der Werkstatt beschäftigt werden können. Seit zwei Jahren wird sie vom SKFM-Betreuungsverein unterstützt, weil sie zunehmend Probleme hatte, mit Behörden in Kontakt zu treten. Frau S. hat nur ein geringes Einkommen. Aus einer Spende der „Aktion 72“ erhielt sie einen Einkaufsgutschein für Lebensmittel.

Fall 27: Herr K. lebt in einer Einrichtung der Altenhilfe. Er verfügt im Rahmen der Sozialhilfe über einen kleinen Barbetrag im Monat, der ihm wöchentlich eingeteilt wird. So bleibt ihm ein bisschen Taschengeld, das er nach eigenem Bedarf verwenden kann. In Verwaltungsangelegenheiten erhält er im Rahmen der rechtlichen Betreuung durch den SKFM-Betreuungsverein eine Unterstützung. Herr K. ist gerne unterwegs und besucht öfter seine Familie. Ihm ist es wichtig, für sie auch mal einen Kaffee ausgeben zu können, etwas Schönes zu unternehmen und auch mal etwas nur für sich kaufen zu können. Da das Geld jeden Monat auf den Euro genau aufgeht, bleibt nicht viel Spielraum für außerplanmäßige Ausgaben. Als Herr K. ein Rezept erhielt – das privat zu bezahlen war, ihm aber sehr half – war die „Aktion 72“ mit einer finanziellen Unterstützung zur Stelle.

Fall 28: Von den gestiegenen Strompreisen sind derzeit viele Menschen betroffen. So auch Herr M. Er ist stets sorgfältig in seinen Ausgaben und hat diese gut im Blick. So kann er über den Monat gut damit haushalten. Als ihm wegen einer Stromnachzahlung in der Jahresverbrauchsabrechnung diese darlehensweise bezahlt wurde, muss er nun die kommenden Monate dieses Darlehen abzahlen. Zusätzlich dazu muss er den erhöhten Stromabschlag aus dem Regelbedarf des Bürgergelds begleichen. So lebt der 48-Jährige an der unteren Grenze des Existenzminimums und hat keinen Spielraum für andere anfallende Kosten. Er geriet in eine zufällige Polizeikontrolle und wurde darauf aufmerksam gemacht, dass sein Personalausweis abgelaufen ist. Herr M. konnte sich dank der „Aktion 72“ darum kümmern, den Ausweis schnellstmöglich verlängern zu lassen. Ohne die „Aktion 72“ hätte er vermutlich mehrere Monate auf die Personalausweisgebühr sparen müssen und womöglich Probleme mit den Behörden bekommen.

Fall 29: Herr L., 57, kann aufgrund seiner seelischen Behinderung nicht mehr arbeiten und erhält Grundsicherung. Für die Regelung seiner Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten hat er über das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer vom SKFM-Betreuungsverein, der ihn unterstützt. Als er seinen Haustürschlüssel verliert, hat er große Angst davor, dass sich jemand Fremdes Zugang zu seiner kleinen Wohnung verschafft. Da das Schloss ausgetauscht werden musste, entstanden Kosten, die er alleine nicht tragen konnte. Dank der Unterstützung der „Aktion 72“ konnte der Kauf eines neuen Haustürschlosses organisiert werden.

Fall 30: Frau Z., 58, hat es aus eigener Kraft aus der Obdachlosigkeit in eine kleine Wohnung geschafft. Da sie wegen ihrer Erkrankung nicht mehr erwerbsfähig sein kann, lebt sie monatlich von Grundsicherung und hat nur einen sehr begrenzten finanziellen Spielraum. Als sie bei einem Haustürgeschäft auf eine Betrugsmasche hereinfällt, verliert sie auf einen Schlag fast die Hälfte ihres Gelds für den monatlichen Lebensbedarf. Dank der „Aktion 72“ konnte der Mitarbeiter des SKFM-Betreuungsvereins der Frau bis zur weiteren Klärung der Angelegenheit mit einem Lebensmittelkauf in Höhe von 50 Euro unbürokratisch und schnell helfen.

Fall 31: Eine alleinerziehende Mutter, die früher in der Prostitution tätig war, benötigte dringend Geld, um für ihr Kind Winterkleidung zu kaufen. Über das Jobcenter war es nicht möglich, hierfür eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Selbst kann die Klientin aktuell nicht arbeiten, da sie die Kinderbetreuung ihrer Tochter stemmen muss. Damit sie Kleidung für ihr Kind kaufen konnte, griff ihr der Verein Pro Familia mit Geld aus der „Aktion 72“ unter die Arme.

Fall 32: Die Sozialtherapeutische Anstalt in der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen im Stadtteil Süd kann zwar keine klassischen Einzelfälle vermelden, für die die Spendengelder aus der „Aktion 72“ verwendet werden. Trotzdem kommen Spenden auch hier gut an, versichert die Wohngruppenleiterin der Freigängerabteilung, Julia Grill: „Finanziert werden damit überwiegend Therapiematerial, Veranstaltungen für die Gefangenen sowie die Wohngruppenausstattung.“

Aktueller Spendenstand: 107.352,35 Euro

Spendenkonto

„Aktion 72“, Sparkasse Vorderpfalz,
IBAN DE 70 5455 0010 0000 0067 00.

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