Ludwigshafen MIT: Fristen verlängern für Corona-Schlussabrechnungen

Thorsten Ralle
Thorsten Ralle

Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Die Frist am 31. März wird nach Einschätzung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) nicht reichen, um die Abrechnungen pünktlich einzureichen.

Thorsten Ralle von der MIT Ludwigshafen erklärt dazu: „Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen sind bereits am Bürokratielimit. Die kurzen Fristen bei den Corona-Schlussabrechnungen sind nicht zu halten. Der Zeitdruck erhöht die Fehlerwahrscheinlichkeit und das Haftungsrisiko. Wir fordern das Bundeswirtschaftsministerium daher auf, die Einreichungsfrist bis 31. Dezember zu verlängern. So könnten zudem in der Sache ungerechtfertigte Rückforderungen, die nur durch versäumte Fristen entstehen, vermieden werden.“ Kritisch sieht die MIT auch den Prüfungsansatz: „Die Tiefe der Prüfung und die kurzen Fristen stehen in keinem Verhältnis. Es wäre besser, nicht alle Belege einzufordern, sondern bei der Prüfung risikoorientiert vorzugehen und hohe Pauschalbeträge anzusetzen“, so Ralle. Die MIT ist nach eigenen Angaben mit 25.000 Mitgliedern der größte parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland.

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