Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Gewerbesteuerrückzahlung: Stadt verlangt mehr Transparenz vom Finanzamt

Die Gewerbesteuerrückzahlungen sorgen für Debatten in der Ludwigshafener Stadtpolitik.
Die Gewerbesteuerrückzahlungen sorgen für Debatten in der Ludwigshafener Stadtpolitik.

Die Stadt muss über 170 Millionen Euro zu viel kassierte Gewerbesteuer an Unternehmen zurückzahlen. Grund: Das Finanzamt hatte rückwirkend Steuerbescheide geändert. Der Stadtrat hat das Geld für die Rückzahlungen bewilligt. Welche Lehren die Stadtspitze aus dem Vorfall ziehen will.

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos) hat wegen der Steuerrückzahlungen die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) angeschrieben, damit die Stadt nicht noch einmal so kalt erwischt wird. „Die Stadt will vorab informiert werden, welche Verfahren anhängig sind. Wir wollen eine Auflistung für eine bessere Planung. Wir brauchen mehr Transparenz“, erläuterte Steinruck dem Hauptausschuss des Stadtrats diese Woche.

Nach Darstellung der Stadtspitze gab es mehrere langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und dem Ludwigshafener Finanzamt, das als Landesbehörde der Finanzministerin untersteht. Dabei ging es um Gewerbesteuermessbescheide, die erfolgreich angefochten und deswegen nachträglich geändert wurden. Die Folge: Die Stadt muss zu viel kassierte Gewerbesteuer zurückzahlen.

Kämmerer weist Kritik zurück

„Die Stadt ist nicht beteiligt an solchen Verfahren. Wir wissen nicht im Detail, wer mit wem prozessiert“, sagte die OB. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Es ärgert uns, wenn diskutiert wird, ob die Stadtverwaltung Fehler gemacht hat“, betonte Kämmerer Andreas Schwarz (SPD). Die Stadt bekomme vom Finanzamt Messbescheide übermittelt, die dann die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer sind. Ob diese Bescheide rechtskräftig seien, wisse die Stadt nicht. Für die geforderten Rückzahlungen sollen alle Bescheide bis zum ersten Quartal 2024 vorliegen, so Schwarz. Die OB will den Informationsfluss zwischen Stadt und Finanzamt verbessern: „Wir wollen regelmäßig vom Finanzamt informiert werden. Es geht ja dabei nicht nur um ein paar Tausend Euro.“

In der Stadtpolitik brodelt es wegen der Rückzahlungen. „Wir können das nicht so einfach hinnehmen“, meinte SPD-Fraktionschef David Guthier. Die Stadt müsse prüfen, ob sie rechtliche Schritte gegen die Finanzbehörden einleite. Auch CDU-Fraktionschef Peter Uebel sagte: „Es kam keine Info an die Stadt und wir müssen das jetzt zahlen – das ist unbefriedigend.“ Rainer Metz von der FWG kritisierte: „Das Land hätte die Stadt informieren müssen – das wäre kein Verstoß gegen das Steuergeheimnis gewesen.“ FDP-Fraktionschef Thomas Schell hakte nach, warum die Stadt zahlen müsse, wenn Bescheide noch nicht rechtskräftig seien. „Für uns ist nicht maßgeblich, ob es in den Steuerverfahren ein rechtskräftiges Urteil gibt oder nicht“, sagte der Kämmerer. Das maßgebliche Kriterium für die Stadt bei der Erhebung der Gewerbesteuer sei die Übermittlung des Steuermessbescheids vom Finanzamt.

Fall mit BASF bekannt

Bekanntgeworden ist bisher ein Fall: Die BASF führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit dem Ludwigshafener Finanzamt, zu dem sich die Beteiligten nicht äußern wollen. Im Kern geht es um die Frage, ob eine kartellrechtliche Strafe der EU gegen das Unternehmen dessen zu versteuernden Gewerbeertrag mindern kann oder nicht. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, die Revision läuft, ein neue Verhandlung ist nicht in Sicht. Fest steht: Dieser Rechtsstreit kann nicht alleine für die Steuerrückzahlungen von über 170 Millionen Euro verantwortlich sein.

Kämmerer Schwarz spricht von „weiteren Sachverhalten“. Es gebe aber derzeit keine „Erkenntnisse, dass noch weitere Dinge kommen“. Näheres dürfe er wegen des Steuergeheimnisses nichts sagen, sonst würde er sich strafbar machen. Die rechtliche Prüfung wegen möglicher Regressforderungen laufe noch. Das Finanzministerium hat eingeräumt, dass es eine Verwaltungsanweisung gebe, wonach die Finanzämter die betroffenen Kommunen über „anhängige Einspruchsverfahren“ gegen Steuermessbescheide von „größerer Bedeutung“ unterrichten sollten. Laut Kämmerer Schwarz handelt es sich aber um keine Muss-, sondern eine Soll-Regelung.

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