Ludwigshafen Für Dienstgebäude der Stadt gilt die 3G-Regel

Ludwigshafener Rathaus.
Ludwigshafener Rathaus.

Wegen der dauerhaft hohen Corona-Infektionszahlen beschränkt die Stadtverwaltung ab Montag, 29. November, für Besucher den Zugang zu Dienstgebäuden wie beispielsweise Rathaus und Bürgerbüros. Ab dann ist das Betreten der Gebäude nur noch unter der 3G-Regel zulässig. Das bedeutet: Gäste müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein, um die Dienstgebäude betreten zu dürfen. Als Nachweis über ein negatives Test-Ergebnis gelten nur professionelle Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt). Es sind keine Tests vor Ort erlaubt. Kinder und Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren müssen einen gültigen Schnelltest vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Personen unter zwölf Jahren unterliegen keiner Testpflicht.

Appell der OB

„Die Stadtverwaltung hat sich für diese Zugangsbeschränkungen entschieden, um sowohl für die Besucher der Dienstgebäude als auch für die dort arbeitenden Mitarbeiter ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten. Im Zuge der Pandemie appellieren wir an die gesamte Bevölkerung, Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen sowie die verfügbaren Impf- und Auffrischungsimpfangebote anzunehmen“, sagt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD).

Die Corona-Regeln für andere Einrichtungen in der Stadt finden Sie hier.

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