Ludwigshafen
Bluttat in Oggersheim: Gutachter hält Angeklagten für schuldunfähig
Der Somalier leide an einer paranoiden Schizophrenie, die zwingend psychiatrisch behandelt werden müsse. Eine Tat wie die Ermordung der beiden Handwerker könne sich jederzeit wiederholen. Rösler hatte den von Anfang an geständigen Angeklagten den kompletten Prozess über beobachtet. Der emeritierte Universitätsprofessor hatte den Somalier am Tag nach der Tat im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wittlich erstmals gesprochen.
Aufgrund der Schussverletzungen, mit denen er in einem Drogeriemarkt in Oggersheim tags zuvor in seinem Blutrausch gestoppt worden war, sei er aber in seiner Wahrnehmung eingeschränkt gewesen. Das zweite Gespräch in der JVA Frankenthal sei unter erschwerten räumlichen und sprachlichen Bedingungen verlaufen. Auf dieser Basis sei er zur vorläufigen Einschätzung gelangt, dass der Angeklagte sich bei den drei Attacken seiner Schuld bewusst gewesen sei.
Paranoide Schizophrenie
Dieser Eindruck habe sich im Lauf der Hauptverhandlung grundlegend gewandelt. Eine Fülle von Schilderungen haben in Rösler den Eindruck wachsen lassen, dass sich bei dem Angeklagten seit 2021 eine psychotische Erkrankung entwickelt habe. Er leide unter einer „nicht ganz typisch ausgeprägten“ paranoiden Schizophrenie mit episodischen Verläufen. Mit den heute bekannten Mitteln sei sie nicht heilbar, bei zehn bis 20 Prozent der Patienten klinge sie aus nicht bekannten Gründen von selbst aus.
Phasenweise, etwa während des seit Mitte Februar laufenden Prozesses, habe er sich äußerlich unauffällig verhalten, habe konzentriert und aufmerksam gewirkt. Das habe auch bedeuten können, dass er den Beschreibungen grausamer Details der Attacken mit unbewegter Miene gefolgt sei. In anderen Momenten habe er aber auch in unpassenden Situationen maliziös gegrinst. Schilderungen von Zeugen wie Selbstgespräche, Scheintelefonate, eingebildete Stimmen oder angeblich heimlich eingepflanzte Implantate zu seiner Ortung deuteten auf Wahnvorstellungen hin.
Psychiatrische Behandlung strikt abgelehnt
„Ich habe etwas gebraucht, bis mich der Gedanke durchdrungen hat, dass er psychisch krank und damit schuldunfähig ist“, räumte der Gutachter ein. Anfängliche Zweifel seien im Lauf der Hauptverhandlung aber ausgeräumt werden.
Das Krankheitsbild könne sich mit professioneller Behandlung bessern. Das setze aber die Bereitschaft voraus, sich behandeln zu lassen. Die ließ der Angeklagte auch am Dienstag nicht erkennen. Der Mann lehnte die Diagnose rundweg ab, versuchte darzulegen, dass er Herr seiner Sinne ist.
Eine psychiatrische Behandlung scheut er offenbar auch deswegen, weil psychisch kranke Patienten in seiner Heimat als Unterprivilegierte behandelt und geächtet werden. Einer solchen Stigmatisierung will er nach einer Freilassung und möglichen Abschiebung offensichtlich entgehen. Ob und wann diese angeordnet werden könnte, ist völlig offen. Im sogenannten Maßregelvollzug wird alle zwei Jahre neu bewertet, ob die psychiatrische Behandlung fortgesetzt wird.
Entsetzen bei Hinterbliebenen
Die Familie des älteren Todesopfers, die auch am Dienstag der Verhandlung folgte, nahm das Ergebnis des Gutachtens schockiert auf. Der 27-Jährige, der den Messerstich in Drogeriemarkt schwer verletzt überlebt hatte, schüttelte minutenlang den Kopf.
Formal soll der Haftbefehl, mit dem der Somalier seit Mitte Oktober in Untersuchungshaft sitzt, auf Antrag von Staatsanwältin Esther Bechert am Mittwoch umgewandelt werden in eine einstweilige Verfügung zur Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Diese sei notwendig, weil der Mann laut Gutachter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.
Am kommenden Montag sollen die Plädoyers gehalten werden, ein Urteil soll am 24. Mai fallen.
Zur Sache: Wie ein Polizist und eine Ärztin warnten
Die Messerattacken in Oggersheim hätten womöglich verhindert werden können. Diesen Schluss ließen weitere Zeugenaussagen am Dienstag vorm Landgericht Frankenthal zu. In den Tagen und Stunden vor der Tat haben jedenfalls zwei Stellen Alarm geschlagen.
Am Tag, bevor der geständige Angeklagte zwei Männer mit Messerstichen getötet und einen weiteren schwer verletzt hatte, war es einem Polizeibeamten gelungen, die in Tatortnähe lebende Ex-Partnerin endlich zu einer Zeugenaussage zu bewegen. Neue relevante Informationen seien in eine Gefährdungslage eingeflossen, die er noch am gleichen Tag an mehrere Behörden per E-Mail gemeldet habe, sagte der Mann aus.
Erste Diagnose revidiert
Sie ging an zwei Ordnungsämter und zwei psychiatrische Einrichtungen. Die Fülle der Adressaten erklärt sich daraus, dass der Angeklagte zwar in Ludwigshafen auffällig geworden war, aber in Neustadt gemeldet war. Dort hatte ein Ordnungsmitarbeiter nach Erhalt der Mail am nächsten Morgen zwar die Asylbewerberunterkunft aufgesucht, war bei dem unter einer Decke liegenden Mann aber irrtümlicherweise davon ausgegangen, den späteren Täter schlafend angetroffen zu haben.
Sechs Tage vor der Tat war der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) in Oggersheim eingeschritten, nachdem die Ex-Partnerin eine konkrete Bedrohungslage gemeldet hatte. Die Androhung, sie womöglich zu töten einerseits sowie vom Angeklagten geäußerter Verfolgungswahn andererseits sei zum Anlass genommen worden, ihn psychiatrisch begutachten zu lassen. Im „Guten Hirten“ war von einer Ärztin nach einer ersten Begutachtung zunächst ein allgemeiner Verdacht auf eine Psychose geäußert worden. In der geografisch zuständigen Klinik Sonnenwende, in die der Patient überwiesen wurde, teilten zwei Fachärzte am selben Tag den Befund nicht und ließen ihn wieder ziehen.
Zur Sache: Die Bluttat in Oggersheim
Ein Somalier hat am 18. Oktober in Oggersheim drei Menschen mit einem Messer angegriffen. Zwei Maler wurden bei den Attacken in der Philipp-Scheidemann-Straße getötet. Im Anschluss trennte der Täter einem Opfer den Unterarm ab und warf ihn auf den Balkon seiner Ex-Partnerin. In einem Geschäftszentrum in der Comeniusstraße betrat er danach zunächst eine Bäckereifiliale und ging dann in einen benachbarten Drogeriemarkt, wo er einen 27-Jährigen mit dem Messer angriff und lebensgefährlich verletzte. Der Mann überlebte. Polizeibeamte stellten den Täter in dem Markt und schossen ihn nieder. Seit Februar muss sich der geständige Somalier wegen des Vorwurfs des Doppelmords und des versuchten Mords vor Gericht verantworten.