Ludwigshafen Ludwigshafen: Behördengerangel um Bombenbastler

5. Dezember 2016: Nach dem Fund der Nagelbombe wird die Zufahrt zum Rathaus-Center in der Ludwigshafener Innenstadt von der Poli
5. Dezember 2016: Nach dem Fund der Nagelbombe wird die Zufahrt zum Rathaus-Center in der Ludwigshafener Innenstadt von der Polizei abgesperrt.

Vor einem Jahr zog ein damals zwölfjähriger Ludwigshafener los, um eine Bombe auf dem Weihnachtsmarkt zu zünden. In der Betreuung des verhinderten Attentäters kam es danach mehrfach zu Pannen. Und zu Differenzen zwischen verschiedenen zuständigen Stellen. Derzeit knirscht es zwischen dem Jugendamt und den Sicherheitsbehörden.

Im Umgang mit strafunmündigen, aber gefährlichen Kindern hat Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle. So hat es die Mainzer Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) vor zwei Wochen verkündet. Unerwähnt ließ sie, warum die Landesregierung sich diesem Problem besonders intensiv widmen muss: Es geht um den bislang einzigartigen Fall des damals zwölfjährigen Ludwigshafeners, der vor einem Jahr auf dem Weihnachtsmarkt eine Bombe zünden wollte.

Sicherheitsbehörden informieren Jugendamt unzureichend

Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts sagt: Dass nichts passierte, lag an technischen Mängeln das Eigenbau-Sprengsatzes. Doch als gefährlich gilt der Junge trotzdem. Die Behörden stecken damit im Dilemma: Das Kind ist zu jung fürs Gefängnis, soll aber trotzdem hinter Schloss und Riegel. Lösen musste das Problem die Stadt Ludwigshafen, die den inzwischen 13-Jährigen und seine Eltern nach langem Hin und Her an einem geheim gehaltenen Ort untergebracht hat. Dort wird er von einem Sicherheitsdienst bewacht, Psychologen und Pädagogen stehen Tag und Nacht für ihn bereit. Was das alles kostet, lässt die Stadtverwaltung offen. Immerhin bescheinigt sie dem Deutsch-Iraker, dass er Fortschritte macht und sich allmählich zu einem normalen Teenager entwickelt. Zugleich lässt das Jugendamt inzwischen aber erkennen, dass es nach eigener Einschätzung von den Sicherheitsbehörden zu wenig über deren Erkenntnisse erfährt.

IS-Anhänger soll vor Attentatsversuch in einem Video zugeschaut haben

So weiß die Behörde nach eigenen Angaben bisher nichts von einem Video, das bald in einem Prozess in Wien eine Rolle spielen dürfte. Dort wird gegen einen jugendlichen Anhänger der Terrororganisation IS ermittelt. Er soll nach RHEINPFALZ-Informationen von Österreich aus per Internet-Videoübertragung live dabei gewesen sein, als der Ludwigshafener mit seinem Sprengsatz in Richtung Weihnachtsmarkt loszog und ankündigte, sich dort in die Luft zu sprengen. Eine Sprecherin der Stadt sagt: „Es ist schwer, den richtigen Therapieansatz zu finden, wenn nicht alle Erkenntnisse oder zumindest aber die für die pädagogische Arbeit wichtigen Erkenntnisse mit dem Jugendamt geteilt werden.“ Offen bleibt, wie lange der 13-Jährige noch in der bisherigen Form betreut werden soll. Klar ist: Grundlage ist ein Gerichtsbeschluss, der bis Ende März 2018 gilt. Danach sind erst einmal wieder die Eltern am Zug, die weiter das Sorgerecht haben.

Plätze für strafunmündige, aber gefährliche Kinder 

Und außerdem ist da noch die Landesregierung, die sich in diesem Zusammenhang eine Vorreiterrolle zuschreibt. Was bedeutet: In Rheinland-Pfalz sollen in Zukunft dauerhaft ein bis zwei Plätze für strafunmündige, aber gefährliche Kinder wie den 13-Jährigen bereitstehen. Einen Zeitplan dafür hat Ministerin Spiegel bislang aber nicht präsentiert: Vor knapp zwei Wochen sprach sie nur davon, dass ein Konzept entwickelt und darüber regelmäßig gesprochen wird. 
Zur Sache Hier finden Sie einen Überblick zur Berichterstattung im vergangenen Jahr.

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