Rheinpfalz Anwalt im Visier der Justiz

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«Mannheim.» Er verteidigte Mörder und Rauschgifthändler. Seit Montag muss sich ein bekannter Mannheimer Anwalt selbst wegen angeblicher Drogendelikte vor Gericht verantworten. Er soll sich zwischen Februar und Juli 2017 insgesamt 200 Gramm Kokain beschafft haben. Offenbar zum Eigenbedarf. Preis pro Gramm: 60 bis 80 Euro.

Laut Anklage bestellte der 51-Jährige den Stoff anfangs bei einem Mandanten. Dieser habe ihm das Kokain unter anderem in die Mannheimer Kanzlei und zur Wohnung geliefert. Im April soll der Anwalt im Beisein seines Mandanten drei Gramm Koks konsumiert haben. Anschließend sei er mit ihm nach Düsseldorf zu einem Gerichtstermin gefahren. Später soll der Jurist eine Frau beauftragt haben, ihm das Rauschgift zu besorgen. Damals soll er dem vorigen Lieferanten 1600 Euro geschuldet haben, so Staatsanwältin Linda Thomsen. Sie wirft dem Rechtsanwalt unerlaubten Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Außerdem soll er den Kontakt zwischen zwei Drogenhändlern hergestellt haben. Dadurch habe er Beihilfe zu einem Geschäft mit Ecstasy und Marihuana geleistet. Bei einer Übergabe sei der Anwalt dabei gewesen. Nach der Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit für die Dauer des Prozesses ausgeschlossen. Die Vorsitzende Richterin Bettina Krenz folgte damit dem Antrag von Verteidiger Jens Graf. Für den Prozess sind vier Tage anberaumt. Mehrere Zeugen sollen gehört werden. Darunter der frühere Mandant des Anwalts, der ihm anfangs das Kokain geliefert haben soll. Er wurde deshalb bereits im letzten September zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil fiel so milde aus, weil er in seinem Prozess ausgepackt hatte. Er kenne den Anwalt schon seit Jahren, sagte er damals aus. Dieser habe ihn gebeten, ihm Kokain zu besorgen, weil ihm die Arbeit über den Kopf wachse. Schließlich geriet der Drogenlieferant durch eine Telefonüberwachung ins Visier der Polizei. Nach seiner Festnahme nannte der gelernte Lagerist den Anwalt als Drogenkäufer. Der Jurist wurde daraufhin festgenommen und verbrachte mehrere Tage in Untersuchungshaft. In Vernehmungen soll er die Vorwürfe teilweise eingeräumt haben. Der Prozess gegen ihn findet nun vor dem Landgericht und nicht vor dem Amtsgericht statt. Als Grund nannte die Staatsanwaltschaft die berufliche Stellung des Angeklagten. Neben einer Gefängnisstrafe droht ihm der Verlust seiner Zulassung. Im Vorfeld des Prozesses hatte es Kritik an der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft gegeben. Die hatte sich geweigert, dem „Mannheimer Morgen“ Fragen zu den Ermittlungen zu beantworten. Darauf zog die Zeitung vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Und erhielt Recht. Die Staatsanwaltschaft hätte wegen des öffentlichen Interesses an dem Fall Auskunft erteilen müssen.

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