Landau Zur Sache: Stadtchef darf „nicht lenken“

Ein Stadtchef darf nicht zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufrufen – er darf sich jedoch zu Themen der örtlichen Gemeinschaft äußern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht vor einem Jahr entschieden. Hintergrund war eine Demonstration des islamfeindlichen Pegida-Ablegers Dügida Anfang 2015 in Düsseldorf: Der Oberbürgermeister hatte Bürger dazu aufgerufen, an einer Gegendemo teilzunehmen und die Lichter ihrer Häuser auszuschalten, um ein „Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zu setzen. Zudem ließ der Stadtchef prominente Gebäude seiner Stadt verdunkeln. Diese „Licht-aus!“-Aktion war rechtswidrig, wie das Gericht in Leipzig entschied. Als kommunaler Wahlbeamter habe der Bürgermeister zwar das Recht, sich öffentlich zu äußern. „Diese Befugnis unterliegt jedoch Grenzen“, urteilte das Gericht. So darf sich ein Amtsträger zwar an der Meinungsbildung beteiligen, diese aber nicht lenken oder steuern. Außerdem darf er nicht die Ebene des rationalen Diskurses verlassen und andere ausgrenzen. Dies gilt für Politiker mit einem Amt, also auch für Dezernenten, Staatssekretäre, Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler.

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