Landau / SÜW
Wann müssen Kitas nach Corona-Fällen schließen?
Eltern von Kinder und Jugendlichen sind angesichts der angespannten Infektionslage im Land verunsichert. Schließlich stecken sich gerade junge Menschen unter 20 Jahre vermehrt an, auch in der Stadt Landau und dem Kreis Südliche Weinstraße, wo die Inzidenzzahl – die Anzahl der Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tage – für Säuglinge bis Elfjährige am Donnerstag jeweils bei rund 120 lag.
Dabei hatten auch südpfälzische Kitas vermehrt Infektionen zu beklagen. Dann warten Mütter und Väter gespannt auf Infos, wie sie zu handeln haben. Zu den Abläufen, die sich in den meisten Einrichtungen decken dürften, äußert sich Arbind Brauch, der Leiter der protestantischen Kita in Godramstein. Dort gab es kürzlich zwei Corona-Fälle. „Sobald es einen Corona-Verdacht oder eine bestätigte Infektion bei uns gab, haben wir unter anderem mit dem Gesundheitsamt Rücksprache gehalten und dabei gleich auch die Eltern verständigt“, berichtet Brauch. Die Behörde habe über die Vorgehensweise entschieden, was anschließend wieder an die Eltern weitergegeben wurde.
Fast alle Kinder einer Edenkobener Kita in Quarantäne
In Mörzheim hatte im September die Kita Wildtulpe nach Corona-Infektionen aus eigenen Antrieb geschlossen. Anfang November wurden nach zwei bestätigten Corona-Infektionen unter Beschäftigten der kommunalen Kita Sternenstaub in Edenkoben für fast alle Kinder Quarantäne angeordnet. 43 von insgesamt 50 Mädchen und Jungen galten als Kontaktperson. Eine Schließung stand aber nicht zur Debatte. Die übrigen sieben Kinder hätten in der Zwischenzeit in dem Haus weiter betreut werden können. Wie die Beigeordnete Charmaine Beyer der RHEINPFALZ berichtet, haben deren Eltern das Angebot aber nicht Anspruch genommen. Es wurde abgewartet, bis die Testergebnisse vorliegen. Letztlich herrschte fast eine Woche lang weniger Leben in der Einrichtung.
Die Schließung der Kita war laut Beyer deshalb nicht vom Gesundheitsamt angeordnet worden, da es geimpftes Personal gebe, das keine Symptome hatte und somit weiterarbeiten durfte. Sie sind in diesen Fällen, ebenso wie genesene Fachkräfte, sowohl von einer Quarantäne als auch von einer Testpflicht befreit. Auf diesen Aspekt weisen Stadt und Landkreis unabhängig von dem Fall in Edenkoben in einer gemeinsamen Presseerklärung nochmal hin.
Offenes oder geschlossenes Konzept?
Entscheidend für die weitere Vorgehensweise in den Kitas nach positiven Fällen ist auch, ob dort ein offenes oder geschlossenes Konzept verfolgt wird. Also, ob die Knirpse in Gruppen betreut werden oder sich innerhalb der Kita frei bewegen dürfen, weshalb die Gruppen sich immer wieder mischen. Gibt es einen Corona-Fall in einer Kita mit einem geschlossenen Konzept, müssen die Kinder innerhalb der betroffenen Gruppe sowie deren pädagogische Fachkräfte einen PCR-Test machen. Bei einem offenen Konzept müssen sich alle mithilfe eines Abstrichs auf Antigene untersuchen lassen – bis auf geimpfte und genesene Personen.
Strengere Regeln gelten nach Vorgabe des Landes dann, wenn sich jemand mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante infiziert oder wenn das Gesundheitsamt im Einzelfall ein besonders relevantes Ausbruchsgeschehen feststellt. Das kann zum Beispiel dann passieren, wenn mehrere Menschen infiziert sind. Dann müssen alle beteiligten Personen in Quarantäne. Derzeit grassiert in Deutschland insbesondere die Delta-Variante. „Es gibt aber auch weitere, von Epsilon über Zeta, Eta, Theta, Iota, Kappa und Lambda bis My“, teilen die Verwaltungen mit.
Die Quarantäne beträgt grundsätzlich zehn Tage. Sie kann aber ab dem fünften Tag mittels eines negativen PCR-Tests beendet werden. „Das Testergebnis muss für weitere fünf Tage aufbewahrt werden, da das Gesundheitsamt einen Nachweis über das Testergebnis verlangen kann.“ Aber auch in den Fällen, in denen das Gesundheitsamt ein besonders relevantes Ausbruchsgeschehen festgestellt hat, gilt die Absonderungspflicht nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.