Landau Schaden selbst verursacht?

Smartphones sind empfindliche Geräte.
Smartphones sind empfindliche Geräte.

Ein junger Mann behauptet, dass Mitarbeiter des Media-Marktes in Landau ihn bei einer Reklamation hätten abblitzen lassen. Ein Sprecher des Elektronikmarkts stellt den Sachverhalt allerdings anders dar.

Der Landauer Mitte 20 sagt, sein neues Smartphone der Marke Huawei für ungefähr 300 Euro weise nach vier Monaten einen technischen Fehler auf: Der Bildschirm flackere. Beim Media-Markt, wo er das Gerät gekauft hat, pocht er auf sein Recht auf Gewährleistung. „Die Verkäufer kannten nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und lachten mich aus“, sagt der junge Mann. Ihm sei geraten worden, sich einen Anwalt zu nehmen, dann sei er stehengelassen worden. Der Media-Markt Landau widerspricht. „Unsere Mitarbeiter kennen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie“, sagt Bernd Krumrey, Bereichsleiter Neue Medien, gegenüber der RHEINPFALZ. Man habe allerdings einen Gehäuseschaden festgestellt. Damit verfalle das Recht auf Gewährleistung, weil der Gehäuseschaden durch einen Sturz verursacht und die Technik im Inneren auch beschädigt worden sein könne. Die Diskussion mit dem Mann sei so festgefahren und dieser so unfreundlich gewesen, dass man ihn auf mögliche rechtliche Schritte verwiesen habe. Auf der Facebookseite des Media-Markts Deutschland macht der junge Mann Stimmung gegen den Elektronikriesen. Doch sogar auf Fotos, die der Mann selbst bei Facebook hochgeladen hat, um den äußerlich guten Zustand des Gerätes zu dokumentieren, sind kleinere Schäden am Gehäuse zu erkennen. Zur Erklärung: Gewährleistung ist gesetzlich zugesichert, während die Garantie des Herstellers oder Verkäufers freiwillig angeboten wird. Gewährleistung garantiert dem Käufer die Reparatur oder den Umtausch eines kaputten Geräts. Aber nur, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.

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