Landau Mann wegen Kinderpornos verurteilt: Verantwortlich für unsägliches Leid

Das Gerichtsgebäude in Landau.
Das Gerichtsgebäude in Landau.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Landau hat einen 47-Jährigen aus dem Landkreis verurteilt, der bereits zum zweiten Mal wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials auffällig geworden ist.

Die Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten muss der Angeklagte zunächst nicht antreten, sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Aber unter Aufsicht und Anleitung seines Bewährungshelfers muss er sich mit einer therapeutischen Beratungsstelle in Verbindung setzen, um seine pädophilen Neigungen behandeln zu lassen. Darüber hinaus muss er an den Kinderschutzbund nahezu 4000 Euro bezahlen.

Als der Mann im Jahr 2016 das erste Mal kinderpornografisches Material hatte, kam er mit einem Strafbefehl davon. Nun war ihm die Polizei auf die Spur gekommen, weil er im Internet solche Dateien heruntergeladen hatte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stießen die Beamten auf seinem PC, seinem Handy und anderen Datenträgern auf über 2000 Bilddateien, darüber hinaus besaß er zahlreiche Porno-Filme und -Hefte.

Schwarzpulver gefunden

Nicht wenig überrascht waren die Beamten auch, als sie in seiner Wohnung neben mehreren ordnungsgemäß registrierten und verschlossenen Waffen auch vier Kilogramm Schwarzpulver fanden, für dessen Besitz der Mann keine Erlaubnis hatte. Der Sportschütze, der seine Munition wie viele andere Kollegen auch selbst zu befüllen pflegte, hatte vergessen, die Erlaubnis dafür verlängern zu lassen. Wegen dieses Vergehens wurde er am Ende mit einer Geldstrafe belegt.

Viel schwerer wog natürlich der Besitz der Bilder von Kindern und Jugendlichen in zahllosen sex-orientierten Varianten. Der Angeklagte gab an, im Alter von zehn Jahren von einem Mitschüler auf der Schultoilette zu einem sexuellen Kontakt überredet worden zu sein. Er konnte es selbst nicht näher erläutern, aber wohl seit diesem Zeitpunkt fühle er sich, wenn überhaupt, zu männlichen Sexualpartnern hingezogen. Aber tatsächliche Kontakte habe er nie gehabt.

Nichts gelernt

Er räumte die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang ein. Dass der Angeklagte auch Bilder von seinem dreijährigen Neffen im Bad mit deutlich sexuell betontem Inhalt gemacht hatte, sei keineswegs dem Umstand geschuldet, dass er dessen Mutter habe zeigen wollen, wie viel Spaß der Kleine beim Planschen hatte, betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Gerade diesem Kind gegenüber habe er eine besondere Sorgfaltspflicht gehabt, die er sträflich vernachlässigt habe. Aus der früheren Verurteilung habe der Mann erkennbar nichts gelernt, sagte der Staatsanwalt, sondern immer mehr Bilder heruntergeladen oder gekauft. Er beantragte deshalb eine Freiheitsstrafe von 25 Monaten. Sollte das Gericht zu einer anderen Entscheidung kommen, empfahl er, eine hohe Geldstrafe zu verhängen.

Auch der Verteidiger hielt eine Freiheitsstrafe für seinen Mandanten für notwendig, beantragte aber, das Strafmaß so anzusetzen, dass diese Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dann hätte der Angeklagte die Möglichkeit, sich in Therapie zu begeben. Dazu sei er auch bereit.

Diesem Antrag folgte das Gericht. In der Urteilsbegründung betonte die Vorsitzende Richterin noch einmal, dass sich das Grauen nicht in Worte fassen lasse, dass diese Kinder hätten erdulden müssen. Männer wie der Angeklagte, die sich keinerlei Gedanken darüber machten, wie diese Bilder zustande kommen, würden eine erheblich Mitschuld am unsäglichen Leid der Kinder und jungen Menschen tragen, ohne sie selbst je berührt zu haben. Beim Angeklagten selbst sah sie eine gewisse Hoffnung, dass er mithilfe von therapeutischer Begleitung seine Neigung in den Griff bekommen könnte.

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