Landau Herausragende Architektur

Neubauten sorgen immer für Gesprächsstoff. So ist es auch bei den drei Projekten in den Landauer Ortsteilen Godramstein, Wollmesheim und Nußdorf. Die RHEINPFALZ hakte nach und sprach mit Christoph Kamplade, Leiter des städtischen Bauamtes. Im Osten von Godramstein, nördlich der Hauptstraße in Richtung Nußdorf, entstehen auf einem 3000 Quadratmeter großen Streifen an der Max-Slevogt-Straße drei auffällige Privathäuser – Kubusform und Flachdächer. Zwischen den traditionellen Satteldachbauten der unmittelbaren Nachbarschaft wirken die modernen Einfamilienhäuser wie Fremdkörper. „Wir können die Gebäude dort nicht verhindern“, erklärt Kamplade sachlich und verweist auf die Rechtslage: „Es gibt keinen Bebauungsplan.“ Dann greift Paragraf 34 des Bundesbaugesetzes. Im „unbeplanten Innerortsbereich“ sei die Bebauung gewachsen. Zulässig ist, was die Umgebung bietet, Höhe der Bauten, Art der Nutzung und Größe der überbaubaren Fläche. Die Gebäudehöhe – in diesem Fall 9,89 Meter – orientiere sich an der Flucht der umliegenden Häuser. „Wir haben kein Ermessen“, betont Kamplade. Wenn etwas wild gewachsen sei, könne es weiter wild wachsen. Die Bauherren haben eigene Messungen angestellt und argumentieren ebenfalls, es gebe bereits Gebäude in dieser Höhe. Auch das Flachdach sei keine neue Form in diesem Wohngebiet. Unabhängig von den Umständen bezeichnet der Baudirektor die Häuser als gute Beispiele für eine zukunftsweisende Baukultur, mutig und sehr selbstbewusst. Die Bauherren, bekannt und zum Teil mit Einfluss über Landau hinaus, seien behandelt worden wie alle anderen, stellt Kamplade klar. „Für die gilt das Baurecht auch.“ Das sei im Fall Wollmesheim nicht anders, wo Dirk und Christel Vögeli ihren Weinbaubetrieb auslagern. Auf eine Anhöhe zwischen Wollmesheim und Mörzheim. Vögeli ist in Landau ein bekannter Mann, sitzt sogar seit Mai für die CDU wieder im Stadtrat, seine Frau ist bei der Stadt beschäftigt. Da werde noch genauer geprüft, betont Kamplade. Das Projekt Vögeli ist ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich: Ein Vollerwerbswinzer mitten im Ort will mangels Erweiterungsmöglichkeiten aussiedeln. In diesem Fall hat die Untere Umweltbehörde bei der Stadtverwaltung den Hut auf. Sie muss abwägen, ob der Bau das Landschaftsbild beeinträchtigt, erläutert Kamplade. Das sei in solchen Fällen wichtiger als der Artenschutz. Die Fachbehörde hatte keine Einwände, laut Kamplade hat sie den Eingriff in die Landschaft als nicht so groß bewertet. So manchem Wollmesheimer kommen Zweifel – selbst jenen, die freudig der Planung des Betriebs mit einer an drei Tagen geöffneten Vinothek und Fremdenzimmern zugestimmt haben. Das Wort vom „Kastell“ macht schon die Runde. Auf 6000 Quadratmetern steht der mächtige Bau oberhalb von Wollmesheim, beste Lage mit Blick in die Rheinebene und auf die Haardt. Als Ausgleich müssen Vögelis eine Streuobstwiese anlegen und den Hof umfassend begrünen, damit er sich langfristig in die Landschaft einfügt. Aussiedlerhöfe setzen neue Landmarken, sinniert Kamplade, eine Folge des Strukturwandels. „Am Ende bereichern sie die Landschaft.“ Viele Nußdorfer empfinden keineswegs als Bereicherung, was ein Bauherr an der Lindenbergstraße in Richtung Böchingen geplant hat. Laut Kamplade Ausdruck einer gut gemeinten Deregulierung und Entbürokratisierung der Bauordnung. Drei Fertiggaragen mit drei Stellplätzen davor und ein Nebengebäude mit zwei Räumen verstellen den Blick auf das Mehrfamilienhaus. Der Bau stärke das Ortsbild nicht, formuliert der Bauamtsleiter vorsichtig und gibt den Kritikern Recht. Möglich war dies, weil ein Bebauungsplan von anno tobak kaum Detailvorgaben macht. Wenn der Planer erklärt, alle öffentlich-rechtlichen Belange seien berücksichtigt, kann er ohne Baugenehmigung loslegen. Die Behörde heftet die Mitteilung lediglich ab. Der Gesetzgeber hat diese Regelung des genehmigungsfreien Bauens eingeführt, um Behörden zu entlasten und Bauherren die Wartezeit zu verkürzen. Sicher könne der Stadtrat bestehende Bebauungspläne ändern, zum Beispiel aus städtebaulichen Gründen, beantwortet Kamplade die Frage, aber das koste eine fünfstellige Summe und ein Jahr für das Verfahren. Davor schrecken die Gremien zurück.

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