Landau 86-Jähriger Messer in den Rücken gestochen: Fast 5 Jahre Haft für Neffen

Der Mann kommt trotz bipolarer Störung in ein normales Gefängnis.
Der Mann kommt trotz bipolarer Störung in ein normales Gefängnis.

Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen hat die erste Große Strafkammer des Landgerichts Landau jetzt einen 56-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der Mann hatte im Sommer 2020 seine Schwägerin mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen, Ende November hatte er seine zu dieser Zeit 86-jährige Tante mit einem Messer in den Rücken gestochen. Er hatte angegeben, er habe sich für seine Enterbung rächen wollen.

Täter kommt in Haft

In ihrer Urteilsbegründung führte die Vorsitzende Richterin Claudia Kurtze aus, dass die Hauptverhandlung keinen Beleg für eine Tötungsabsicht bei dem Angeklagten habe nachweisen können. Die Richterin konnte nicht ausschließen, dass der Mann unter dem Einfluss seiner bipolaren Störung gehandelt hatte, stark alkoholisiert sei er zur Tatzeit aber nicht gewesen. Der Vorwurf der versuchten Tötung, gegebenenfalls auch des versuchten Mordes, habe deswegen fallen gelassen werden müssen.

Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder einer Suchtklinik sah die Kammer als nicht gegeben an. Der Angeklagte muss seine Strafe in einer Haftanstalt antreten und kann die dortigen Therapiemöglichkeiten nutzen.

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