Kreis Germersheim Tempo 30 auf Ortsstraßen

«RÜLZHEIM.» Mit der Ausweisung der Gutenbergstraße als Tempo-30-Zone gilt diese Geschwindigkeit jetzt auf allen Ortsstraßen. Ausnahmen sind die Neue Landstraße, die Rheinzaberner Straße und die Kuhardter Straße, die alle Landesstraße sind, sowie die Straßen im Gewerbegebiet Nord.

Der Gemeinderat hatte im Februar 2018 beschlossen, Tempo 30 auf alle Straßen südlich der Bahnhofstraße und westlich der Neuen Landstraße auszuweiten. In den Straßen südlich der Mittleren Ortsstraße und westlich der Neuen Landstraße hatte diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits schon länger bestanden. In einem von der Verbandsgemeinde in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten war Tempo 30 für alle Gemeindestraßen empfohlen worden (wir berichteten). Für das Gebiet südlich der Kuhardter Straße bis westlich der Rheinzaberner Straße hatte der Rat im November 2018 ebenfalls die Ausweisung einer Tempo-30-Zone beschlossen. Diese Maßnahme wurde jetzt durch die Aufstellung entsprechender Verkehrsschilder abgeschlossen. Auf Wunsch der SPD sollte die Verbandsgemeindeverwaltung prüfen, ob Tempo 30 auch für die überörtlichen Landesstraßen angeordnet werden kann. Hierzu steht eine Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität noch aus. Die CDU-Fraktion hatte sich aber gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.

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