Schmitshausen Wiederkehrende Ausbaubeiträge beschlossen

Anwohner werden am Straßenbau beteiligt.
Anwohner werden am Straßenbau beteiligt.

Der Schmitshauser Gemeinderat hat die Satzung zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge im Dorf ab 2024 beschlossen.

Beim künftigen Bau von Straßen und Gehwegen beträgt der Gemeindeanteil im Ort 25 Prozent. Die Tiefenbegrenzung der Grundstücke entspricht mit 40 Metern der bisherigen Regelung in der Ausbaubeitragssatzung. Das Ratsmitglied Christian Kühn hat die Frage aufgeworfen, ob ab dem nächsten Jahr schon geringe Beiträge erhoben werden können, um einen gewissen Betrag für eine zukünftige Straßenbaumaßnahme anzusparen. Gerhard Müller vom Bauamt der Verbandsgemeinde erläuterte, dass der Gesetzgeber dies als nicht zulässig ansehe. Erst wenn eine Maßnahme geplant und zur Ausführung kommt, könnten wiederkehrende Beiträge berechnet werden. Neben der Grundstücksfläche als Beitragsmaßstab kommt noch der Vollgeschosszuschlag mit je zehn Prozent für ein Vollgeschoss hinzu. Für schon ausgebaute Straßen hat der Rat eine Verschonungssatzung beschlossen. Wer an einer ausgebauten Straße schon Beiträge bezahlt hat, kann bis zu 20 Jahre von der Erhebung der wiederkehrenden Beiträgen befreit werden.

Sachkosten für Kindergarten

Laut Ortsbürgermeister Markus Schieler liegt der Sachkostenanteil der Ortsgemeinde im Zweckverband des Zentralen Kindergartens Wallhalben für das Jahr 2022 bei 17.500 Euro. Schmitshausen habe aktuell die zweitmeisten Kinder zur Betreuung in Wallhalben. Für die Personalkosten wird für 2023 ein Vorschuss von 15.000 Euro erhoben. Für Sachkosten sind 14.000 Euro angesetzt.

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