Hauenstein
Warum das MAB-Komitee Sorgen wegen des B10-Ausbaus und der Windkraftpläne hat
Das von Manfred Seibel (Grüne) zitierte Positionspapier des MAB-Komitees aus dem Jahr 2012 entspricht nicht dem aktuellen Standpunkt des Komitees. Im laufenden Prozess der Evaluierung, der am 16. April mit der Übergabe der Anerkennungsurkunde in Annweiler an Landesumweltministerin Katrin Eder (Grüne) abgeschlossen wird, schrieb der Vorsitzende des nationalen MAB-Komitees, Michael Heugel, im September 2021 an die Landesregierung: „Sorgen bereitet dem MAB-Nationalkomitee (MAB-NK) bei der Erfüllung der Schutzfunktion nach wie vor, dass es auch in den kommenden Jahren zur Fragmentierung des Pfälzerwaldes kommen könnte. (...) Dies betrifft zum Beispiel den Ausbau der bestehenden Bundesstraße 10, der in Abschnitten bereits seit Jahren im Gange ist. (...) Das MAB-NK nimmt die unterschiedlichen Positionen zum Ausbau der B10 (...) zur Kenntnis, betrachtet den Umfang zumindest einzelner Ausbauabschnitte allerdings mit großer Sorge. Auch der Ausbau der Windkraft (...) könnte zu einer weiteren Fragmentierung führen. (...) Darüber hinaus wurde als Ergebnis der letzten Überprüfung des Biosphärenreservates die Landesregierung im Jahr 2014 gebeten, diesen Empfehlungen, die einen Ausschluss der Windkraft in Kern- und Pflegezonen vorsehen, zu folgen und wegen der herausragenden Bedeutung von unzerschnittenen Waldgebieten im Biosphärenreservat auf eine Windkraftnutzung auch im bewaldeten Teil der Entwicklungszone gänzlich zu verzichten, um die Repräsentativität des Gebietes und seinen Unesco-Status nicht zu gefährden. (...) Das MAB-NK dankt daher der Landesregierung ausdrücklich für die (...) im August 2020 in Kraft getretene Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald, die ausnahmslos Windkraftanlagen im gesamten Biosphärenreservat ausschließt. Wegen der zentralen Bedeutung von unzerschnittenen Waldgebieten im Pfälzerwald sieht das MAB-NK (...) mit größter Besorgnis solche Bestrebungen, die den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf waldfreien Konversionsstandorten, auf Kalamitätsflächen und an Bahn- und Autobahntrassen im bewaldeten Teil des Biosphärenreservats wieder zu ermöglichen. Das Nationalkomitee fordert deshalb die Landesregierung mit Nachdruck auf, Windkraftanlagen und ihre Infrastruktur in Ausnahmefällen nur außerhalb bewaldeter Flächen (...) sowie unter Berücksichtigung der im MAB-Postitionspapier zur Nutzung von Windkraft und Biomasse genannten hohen Standards zuzulassen, um dessen Unesco-Anerkennung nicht zu gefährden.“daa
