Dahner Felsenland Von Diebstahl bis Fahren ohne Führerschein: 41-Jähriger muss dreieinhalb Jahre in Haft
Das Gericht verurteilte einen 41-jährigen Mann aus der Region wegen neunfachen gewerblichen Diebstahls – dreimal blieb es beim Versuch –, des Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und Vortäuschens einer Straftat. Für diese Taten muss der 41-Jährige drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis – sechs Monate länger als von der Staatsanwältin beantragt. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Haftfortdauer an. Darüber hinaus muss er für die Taterträge (2270 Euro) aufkommen und darf erst nach vier Jahren wieder einen Führerschein beantragen.
Was war passiert? Im vorigen Jahr verschaffte sich der Angeklagte Zutritt zu Häusern in Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Bobenthal, Dahn, Rodalben und Annweiler. Dort stahl er vorrangig Geld und Schmuck. Der Mann versicherte vor Gericht, er sei in Häuser eingedrungen, deren Türen nicht verschlossen gewesen seien, Werkzeug habe er nicht benutzt. Den ursprünglichen Vorwurf des Einbruchsdiebstahls (acht Fälle) ließen das Gericht und die Staatsanwaltschaft deshalb fallen. Er beteuerte, die ursprünglich mitangeklagte Frau, seine Fahrerin, habe von seinen Vorhaben nichts gewusst. Ihr habe er erzählt, er suche eine Fahrschule, um einen neuen Führerschein mit MPU („Idiotentest“) zu machen.
Angeklagter soll von Drogen loskommen
Im Dezember 2022 war er als Fahrer (ohne Führerschein) eines Autos nahe Ettlingen geblitzt worden. Ein Jahr später flüchtete er bei einer Verkehrskontrolle vor der Polizei. Bei der Verfolgungsjagd kam er mit seinem Auto in einer Kurve von der Straße ab und prallte gegen einen Zaun. Es entstand ein Schaden von 1000 Euro. Anschließend flüchtete er zu Fuß und ließ das Auto zurück. Einige Tage später erstattete der Angeklagte Anzeige bei der Polizei. Er behauptete, der auf seine Mutter zugelassene Audi A3 sei gestohlen worden. Tatsächlich hatte er ihn nach der Verfolgungsjagd am Unfallort zurückgelassen.
Außerdem steht der 41-Jährige unter Führungsaufsicht. Er darf keine Drogen konsumieren. Nachweise über Suchtmittelkontrollen hat er jedoch seit August 2022 nicht mehr erbracht und zudem den Kontakt zur Führungsaufsicht abgebrochen. Der Angeklagte gab an, er sei nach dem Tod seines Vaters rückfällig geworden und wieder in schlechte Kreise geraten.
Der Angeklagte hat ein stattliches Vorstrafenregister (17 Eintragungen) und saß auch schon hinter Gittern. Ein psychiatrisch-psychologischer Sachverständiger betonte, der Angeklagte müsse an seinem Drogenproblem arbeiten, nicht an dem Ort, an dem er lebe. Der Richter sprach die Hoffnung aus, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt fruchtet. Allerdings habe er das Gefühl, dass es so weitergehe wie bisher. Es wäre schön, wenn der Mann ihn da enttäuschen würde, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.